Oö. Wettgesetz

Wetttätigkeiten dürfen nur mit Bewilligung der Landesregierung ausgeübt werden.

Folgende Unternehmen haben derzeit eine Bewilligung ein Wettunternehmen in Oö. zu betreiben:

Weiterführende Informationen

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: