Landesgesetz, mit dem das Oö. Bautechnikgesetz 2013 geändert wird (Oö. Bautechnikgesetz-Novelle 2016)

Oö. Bautechnikgesetz-Novelle 2016 - Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden

Der Oö. Landtag hat am 16. Juni 2016 die Oö. Bautechnikgesetz-Novelle 2016 (einstimmig: ÖVP-, FPÖ-, SPÖ-Fraktion und Fraktion der GRÜNEN) beschlossen, womit den Bestimmungen des baurechtlich relevanten Teils der Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates entsprochen wurde. Die in diesem Novellenentwurf enthaltenen Regelungen dienen der Qualitätssicherung bei Energieausweisen. Die damit letztlich bezweckte Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden ist als positive umweltpolitische Maßnahme zu werten.

Weiterführende Informationen

Die Bestimmungen des baurechtlich relevanten Teils der Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Neufassung), ABl. Nr. L 153/13 vom 18. Juni 2010, der so genannten neuen "EU-Gebäuderichtlinie", wurden mit folgenden Rechtsakten umgesetzt:

         - Oö. Bauordnungs-Novelle 2013, LGBl. Nr. 34/2013;

         - Oö. Bautechnikgesetz 2013, LGBl. Nr. 35/2013;

         - Oö. Bautechnikverordnung 2013, LGBl. Nr. 36/2013;

         - Oö. Bautechnikverordnungs-Novelle 2015, LGBl. Nr. 61/2015.

Im bereits eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren Nr. 2012/0361 gegen die Republik Österreich bemängelt die Kommission aber ua. die Nichtumsetzung von Art. 18 Abs. 1 und 3 (zusammen mit Anhang II) der in Rede stehenden Richtlinie in Oberösterreich.

Die vorliegende Novelle dient daher dem Zweck, diese Vorwürfe, soweit sie das geforderte Kontrollsystem für Energieausweise und damit das oö. Baurecht betreffen, zu entkräften und (empfindliche) Strafzahlungen im Fall der Verurteilung der Republik Österreich wegen Schlechtumsetzung der Richtlinie 2010/31/EU zu vermeiden.