Landesgesetz, mit dem das Oö. Gesundheitsfonds-Gesetz 2013 und das Oö. Krankenanstaltengesetz 1997 geändert werden

Bildung der Kepler Universitätsklinikum GmbH hat zur Folge, dass das Oö. Gesundheitsfonds-Gesetz 2013 und KAG geändert werden muss

Der Oö. Landtag hat am 17. Dezember 2015 (einstimmig) aufgrund der Bildung der Kepler Universitätsklinikum GmbH mit Beschluss des Landesgesetzes, mit dem das Oö. Gesundheitsfonds-Gesetz 2013 und das Oö. Krankenanstaltengesetz 1997 geändert werden, insbesondere Bestellung eines Mitglieds der Gesundheitsplattform sowie Aufrechterhaltung der Deckungsfähigkeit im Rahmen der Abgangsdeckung von Ausgaben, die aus dem ehemaligen Betrieb von übertragenen oder aufgelösten Fondskrankenanstalten resultieren festgelegt.

Weiterführende Informationen

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Die Bildung der Kepler Universitätsklinikum GmbH hat zur Folge, dass das Oö. Gesundheitsfonds-Gesetz 2013 geändert werden muss, um sicherzustellen, dass die Kepler Universitätsklinikum GmbH durch ein Mitglied in der Gesundheitsplattform vertreten ist.

Weiters haben die rechtlichen Überlegungen im Zusammenhang mit der Bildung der Kepler Universitätsklinikum GmbH zu dem Ergebnis geführt, dass die Bestimmungen über die Deckung des Betriebsabgangs von Fondskrankenanstalten im Oö. KAG 1997 nicht ausreichen, weil darin weder Regelungen für den Fall der lastenfreien Betriebsübertragung noch für den Fall der Auflassung enthalten sind. Tatsächlich bleiben aber in beiden Fällen bestimmte Betriebs- und Erhaltungsausgaben bestehen, die ihre Ursache im bisherigen Betrieb haben wie zB mehrjährige Zahlungen an geschädigte Patienten. Diese sollen auch weiterhin der Abgangsdeckung zugänglich sein.

Wesentliche Punkte dieses Gesetzentwurfs sind daher:

  • eines Mitglieds der Gesundheitsplattform von der Kepler Universitätsklinikum GmbH;
  • Aufrechterhaltung der Deckungsfähigkeit im Rahmen der Abgangsdeckung von Ausgaben, die aus dem ehemaligen Betrieb von übertragenen oder aufgelösten Fondskrankenanstalten resultieren Bestellung.