Landesgesetz zur gemeinsamen Durchführung der Landtags-, Gemeinderats- und Bürgermeisterinnen- und Bürgermeisterwahlen im Jahr 2015 (Oö. Wahlzusammenlegungsgesetz 2015)

Wahlurne 2015

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Vom Oö. Landtag wurde am 16. April 2015  aus Anlass des Ablaufs der XXVII. Gesetzgebungsperiode des Oö. Landtags und des Ablaufs der sechsjährigen Wahlperiode in den oö. Gemeinden durchzuführenden Landtags-, Gemeinderats- und Bürgermeisterinnen- und mit dem Oö. Wahlzusammenlegungsgesetz als Wahltag Sonntag, 27. September 2015, beschlossen.

Weiterführende Informationen

Die vier im Oberösterreichischen Landtag vertretenen Parteien sind übereingekommen, die im Jahr 2015 aus Anlass des Ablaufs der XXVII. Gesetzgebungsperiode des Oö. Landtags und des Ablaufs der sechsjährigen Wahlperiode in den oö. Gemeinden durchzuführenden Landtags-, Gemeinderats- und Bürgermeisterinnen- und Bürgermeisterwahlen gemeinsam am Sonntag, den 27. September 2015, durchzuführen.

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