Oö. Landes- und Gemeinde-Dienstrechtsänderungsgesetz 2015 - Oö. DRÄG 2015

Weiterführende Informationen

a) Änderung des Oö. Landesbeamtengesetzes 1993:

  • Schaffung von Konkurrenzbestimmungen bei einem Wechsel von Landesbediensteten in die Privatwirtschaft ("post-public-employment")
  • Einführung eines dienstrechtlichen Schutzes für Hinweisgeber ("whistle blower - Schutzbestimmungen")
  • Verankerung des dienstrechtlichen Amtsverlustes
  • Es gibt weiterhin Bereiche des Beamtendienstrechts, die mit den Bestimmungen für Vertragsbedienstete bzw. mit dem Arbeitsrecht der Privatwirtschaft harmonisiert

werden können. Dazu zählt, dass Beamtinnen und Beamten bei Enden des Dienstverhältnisses derzeit kein Dienstzeugnis auszuhändigen ist. Ein entsprechender Anspruch auf Ausstellung eines Dienstzeugnisses bei Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis soll eingeführt werden.

  • Wesentliche Änderungen in der Dienstausbildung (insbesondere Reduktion auf zwei Module)
  • Schaffung einer Rechtsgrundlage, die die grundsätzliche Umrechnung des Urlaubsausmaßes in Stunden vorsieht
  • Einführung einer Fürsorgepflicht der bzw. des Vorgesetzten darauf hinzuwirken, dass ihre bzw. seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihren Erholungsurlaub konsumieren und konsumieren können ("Verhinderung des Stehenlassens des Erholungsurlaubs")
  • Aufhebung des Teilzeitmindeststundenausmaßes für Beamtinnen und Beamte ab 1. Jänner 2014
  • Nebenbeschäftigungen: Anhebung der die Genehmigungspflicht auslösenden Betragsschwelle; Adaptierung des Nebenbeschäftigungsbegriffs (Ausnahme von politischen Tätigkeiten, Kammerfunktionen und Tätigkeiten in der eigenen Landwirtschaft)
  • Einführung eines Rechtsanspruchs auf Vaterschaftsfrühkarenz verbunden mit geänderten Meldefristen
  • Einführung einer Kurzzeitkarenz
  • Flexibilisierung und Vereinfachungen bei Sabbatical und Auszeitmöglichkeiten
  • Schaffung der Möglichkeit des Wechsels von der Pensionskasse in das Zeitwertkonto hinsichtlich der Dienstgeberbeiträge
  • Anpassung des Schwerarbeitspensionsrechts an das Bundesrecht

b) Änderung des Oö. Landes-Vertragsbedienstetengesetzes:

  • Schaffung von Konkurrenzbestimmungen bei einem Wechsel von Landesbediensteten in die Privatwirtschaft ("post-public-employment")
  • Einführung eines dienstrechtlichen Schutzes für Hinweisgeber ("whistle blower - Schutzbestimmungen")
  • Verankerung des dienstrechtlichen Amtsverlustes
  • Wesentliche Änderungen in der Dienstausbildung (insbesondere Reduktion auf zwei Module)
  • Schaffung einer Rechtsgrundlage, die die grundsätzliche Umrechnung des Urlaubsausmaßes in Stunden vorsieht
  • Einführung einer Fürsorgepflicht der bzw. des Vorgesetzten darauf hinzuwirken, dass ihre bzw. seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihren Erholungsurlaub konsumieren und konsumieren können ("Verhinderung des Stehenlassens des Erholungsurlaubs")
  • Klarstellung, dass eine Teilzeitbeschäftigung immer zur Gänze für die Vorrückung anzurechnen ist
  • Entfall der Regelungen über die Gleitpension bei der Abfertigung
  • Abfertigung neu: Anpassung der Beitragsgrundlagen an das pauschale bzw. einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld
  • Nebenbeschäftigungen: Anhebung der die Genehmigungspflicht auslösenden Betragsschwelle; Adaptierung des Nebenbeschäftigungsbegriffs (Ausnahme von politischen Tätigkeiten, Kammerfunktionen und Tätigkeiten in der eigenen Landwirtschaft)
  • Einführung eines Rechtsanspruchs auf Vaterschaftsfrühkarenz verbunden mit geänderten Meldefristen
  • Einführung einer Kurzzeitkarenz
  • Flexibilisierung und Vereinfachungen bei Sabbatical und Auszeitmöglichkeiten
  • Schaffung der Möglichkeit des Wechsels von der Pensionskasse in das Zeitwertkonto hinsichtlich der Dienstgeberbeiträge
  • Die Regelung der Hemmung der Verjährung für besoldungs- und pensionsrechtliche Ansprüche, die aus einer Verbesserung der besoldungsrechtlichen Stellung wegen einer zusätzlichen Berücksichtigung von Zeiten vor Vollendung des 18. Lebensjahres erwachsen, soll Bediensteten ermöglichen, mit der Geltendmachung von allfälligen Ansprüchen bis zur Schaffung einer klar geregelten Rechtsgrundlage zuzuwarten.

c) Änderung des Oö. Gehaltsgesetzes 2001:

  • Die Pensionsfürsorge und die Beitragspflicht soll für Zeiten ohne Bezüge generell wieder eingeführt werden - eine Verzichtsmöglichkeit soll parallel vorgesehen werden
  • Einführung einer Urlaubsersatzleistung für Beamtinnen und Beamte
  • Die Regelung der Hemmung der Verjährung für besoldungs- und pensionsrechtliche Ansprüche, die aus einer Verbesserung der besoldungsrechtlichen Stellung wegen einer zusätzlichen Berücksichtigung von Zeiten vor Vollendung des 18. Lebensjahres erwachsen, soll Bediensteten ermöglichen, mit der Geltendmachung von allfälligen Ansprüchen bis zur Schaffung einer klar geregelten Rechtsgrundlage zuzuwarten.

d) Änderung des Oö. Landes-Gehaltsgesetzes:

  • Einführung einer Urlaubsersatzleistung für Beamtinnen und Beamte
  • Die Pensionsfürsorge und die Beitragspflicht soll für Zeiten ohne Bezüge generell wieder eingeführt werden - eine Verzichtsmöglichkeit soll parallel vorgesehen werden
  • Legistische Klarstellungen bzw. Bereinigungen
  • Die Regelung der Hemmung der Verjährung für besoldungs- und pensionsrechtliche Ansprüche, die aus einer Verbesserung der besoldungsrechtlichen Stellung wegen einer zusätzlichen Berücksichtigung von Zeiten vor Vollendung des 18. Lebensjahres erwachsen, soll Bediensteten ermöglichen, mit der Geltendmachung von allfälligen Ansprüchen bis zur Schaffung einer klar geregelten Rechtsgrundlage zuzuwarten.

e) Änderung des Oö. Kranken- und Unfallfürsorgegesetzes für Landesbedienstete:

  • Legistische Klarstellungen und Anpassungen an das B-KUVG
  • Anpassung an das Oö. LKUFG, B-KUVG, ASVG, SVÄG 2012, SVÄG 2013 sowie an europarechtliche Vorschriften
  • Ausdehnung der Einbeziehung in die Krankenfürsorge auf jene Angehörigen, die das Mitglied, das zumindest Pflegegeld der Stufe 3 bezieht, in überwiegender Beanspruchung ihrer Arbeitskraft nicht erwerbsmäßig in häuslicher Umgebung pflegen
  • geringfügige Änderung bezüglich der freiwilligen Weiterversicherung nach Ende einer politischen Funktion
  • Erweiterung des Unfallfürsorgeschutzes für den Weg zu Kinderbetreuungseinrichtungen
  • Entfall der Beschränkung der Aufrechnungsmöglichkeit der KFL
  • Zusammenrechnung der Bemessungsgrundlagen bei Mehrfach-Mitgliedschaft zur KFL und Deckelung mit einer Höchstbemessungsgrundlage
  • Einführung der Pflicht zur Leistung von Krankenfürsorgebeiträgen an die KFL bei Bezug von ausländischen Renten, Ruhe- und Versorgungsbezügen entsprechend europarechtlichen Vorgaben
  • Versagung der Versehrtenrente, wenn das Mitglied die zumutbare Heilbehandlung unterlässt und dadurch seine Erwerbsfähigkeit ungünstig beeinflusst
  • Ruhen der Ansprüche bei (über einmonatiger) U-Haft mit Ausnahme der elektronischen Fußfessel
  • Ruhen der Barleistungen bei bestimmten Fällen von Auslandsaufenthalten
  • Einführung der Regelung über den elektronischen Datenaustausch
  • Einführung des Dienstgeberprivilegs nach §§ 333 ff. ASVG
  • Änderungen bei der Bestellung von Mitgliedern in Organen der KFL

f) Änderung des Oö. Landes-Gleichbehandlungsgesetzes:

  • Änderungen auf Anregung der Gleichbehandlungsbeauftragten bzw. der Gleichbehandlungskommission
  • Anpassung an das Bundesrecht bzw. europarechtliche Vorgaben im Zusammenhang mit Schadenersatzhöhen, Fristen und Beweislast
  • Umbenennung in Gleichstellungsrecht
  • Klarstellung, dass das Landes-Gleichbehandlungsgesetz auch bei befristeten Dienstverhältnissen und Probedienstverhältnissen direkt Anwendung findet

g) Änderung des Oö. Landesbediensteten-Schutzgesetzes 1998:

  • Richtlinienumsetzung
  • Umbenennung der Kommission in Bedienstetenschutzkommission; Änderungen in der Zusammensetzung der Bedienstetenschutzkommission

h) Änderung der Oö. Landes-Reisegebührenvorschrift:

  • Legistische Klarstellung bzw. Vereinheitlichungen
  • Anpassung an das Steuerrecht
  • Anhebung des Zuschusses zur Nächtigungsgebühr
  • Berechnung der Zuteilungsgebühr ab dem Wohnort

i) Änderung des Oö. Landesbeamten-Pensionsgesetzes:

  • Anpassung des Abschlags bei der Schwerarbeitspension auf das Niveau des Bundes sowie des ASVG/APG
  • Einführung von Ruhensbestimmungen der wiederkehrenden Geldleistungen während einer mehr als einmonatigen Strafhaft; Ausnahme bei Verbüßung der Freiheitsstrafe in Form eines elektronisch überwachten Hausarrests ("Fußfessel")
  • Anpassung an das Bundesrecht, an Kompetenzverschiebungen sowie an die höchstgerichtliche Judikatur
  • Legistische Klarstellung
  • Ersetzung der Härteklausel des § 9 Abs. 2 durch eine transparente Regelung mit Rechtsanspruch
  • Einführung der Regelung über den elektronischen Datenaustausch
  • Anpassungen an das Sonderpensionenbegrenzungsgesetz des Bundes

j) Änderung des Oö. Pensionsgesetzes 2006:

  • Einführung der Regelung über den elektronischen Datenaustausch
  • Weitgehende inhaltlich-formelle Angleichung an das APG

k) Änderung des Oö. Bezügegesetzes 1995:

  • Berücksichtigung der eingetragenen Partnerschaft
  • Pensionsregelungen für Landes- und Gemeindeunternehmungen und -institute, die der Kontrolle des Rechnungshofs unterliegen
  • Anpassungen an das Sonderpensionenbegrenzungsgesetz des Bundes

l) Änderung des Oö. Landes-Bezügegesetzes 1998

  • Die Anrechnungsbeiträge sollen künftig monatlich abgerechnet werden.

m) Änderung des Oö. Objektivierungsgesetzes 1994

- Kundmachungen sollen künftig nicht mehr in der Amtlichen Linzer Zeitung, sondern auf der Homepage des Landes Oberösterreich erfolgen

- Zitatberichtigungen

- Einführung einer Regelung der Bestelldauer bei uneinheitlicher Befristung zweier Leitungsfunktionen (Abteilungsleiter und Direktor)

n) Änderung der Oö. Bezügerechtsnovelle 2003

- Anpassungen an das Sonderpensionenbegrenzungsgesetz des Bundes

o) Änderung des 2. Oö. Landes- und Gemeinde-Dienstrechtsänderungsgesetzes 2011

- Legistische Bereinigung

p) Änderung des Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetzes 2002:

- Schaffung von Konkurrenzbestimmungen bei einem Wechsel von Landesbediensteten in die Privatwirtschaft ("post-public-employment") Seite 6

- Einführung eines dienstrechtlichen Schutzes für Hinweisgeber ("whistle blower - Schutzbestimmungen")

- Verankerung des dienstrechtlichen Amtsverlustes

- Es gibt weiterhin Bereiche des Beamtendienstrechts, die mit den Bestimmungen für Vertragsbedienstete bzw. mit dem Arbeitsrecht der Privatwirtschaft harmonisiert werden können. Dazu zählt, dass Beamtinnen und Beamten bei Enden des Dienstverhältnisses derzeit kein Dienstzeugnis auszuhändigen ist. Ein entsprechender Anspruch auf Ausstellung eines Dienstzeugnisses bei Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis soll eingeführt werden.

- Schaffung einer Rechtsgrundlage, die die grundsätzliche Umrechnung des Urlaubsausmaßes in Stunden vorsieht

- Einführung einer Fürsorgepflicht der bzw. des Vorgesetzten darauf hinzuwirken, dass ihre bzw. seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihren Erholungsurlaub konsumieren und konsumieren können ("Verhinderung des Stehenlassens des Erholungsurlaubs")

- Aufhebung des Teilzeitmindeststundenausmaßes für Beamtinnen und Beamte ab 1. Jänner 2014

- Nebenbeschäftigungen: Anhebung der die Genehmigungspflicht auslösenden Betragsschwelle; Adaptierung des Nebenbeschäftigungsbegriffs (Ausnahme von politischen Tätigkeiten, Kammerfunktionen und Tätigkeiten in der eigenen Landwirtschaft)

- Einführung eines Rechtsanspruchs auf Vaterschaftsfrühkarenz verbunden mit geänderten Meldefristen

- Klarstellung, dass eine Teilzeitbeschäftigung immer zur Gänze für die Vorrückung anzurechnen ist

- Entfall der Regelungen über die Gleitpension bei der Abfertigung

- Abfertigung neu: Anpassung der Beitragsgrundlagen an das pauschale bzw. einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld

- Einführung einer Kurzzeitkarenz

- Flexibilisierung und Vereinfachungen bei Sabbatical und Auszeitmöglichkeiten

- Schaffung der Möglichkeit des Wechsels von der Pensionskasse in das Zeitwertkonto hinsichtlich der Dienstgeberbeiträge

- Zusammenlegung der Beurteilungskommission mit der Disziplinarkommission analog dem Landesdienstrecht

- Die Pensionsfürsorge und die Beitragspflicht soll für Zeiten ohne Bezüge generell wieder eingeführt werden - eine Verzichtsmöglichkeit soll parallel vorgesehen werden

- Einführung einer Urlaubsersatzleistung für Beamtinnen und Beamte

- Legistische Klarstellungen bzw. Bereinigungen

- Die Regelung der Hemmung der Verjährung für besoldungs- und pensionsrechtliche Ansprüche, die aus einer Verbesserung der besoldungsrechtlichen Stellung wegen einer zusätzlichen Berücksichtigung von Zeiten vor Vollendung des 18. Lebensjahres erwachsen, soll Bediensteten ermöglichen, mit der Geltendmachung von allfälligen Ansprüchen bis zur Schaffung einer klar geregelten Rechtsgrundlage zuzuwarten. Seite 7

q) Änderung des Oö. Gemeindebedienstetengesetzes 2001:

- Schaffung von Konkurrenzbestimmungen bei einem Wechsel von Landesbediensteten in die Privatwirtschaft ("post-public-employment")

- Einführung eines dienstrechtlichen Schutzes für Hinweisgeber ("whistle blower - Schutzbestimmungen")

- Verankerung des dienstrechtlichen Amtsverlustes

- Schaffung einer Rechtsgrundlage, die die grundsätzliche Umrechnung des Urlaubsausmaßes in Stunden vorsieht

- Einführung einer Fürsorgepflicht der bzw. des Vorgesetzten darauf hinzuwirken, dass ihre bzw. seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihren Erholungsurlaub konsumieren und konsumieren können ("Verhinderung des Stehenlassens des Erholungsurlaubs")

- Klarstellung, dass eine Teilzeitbeschäftigung immer zur Gänze für die Vorrückung anzurechnen ist

- Entfall der Regelungen über die Gleitpension bei der Abfertigung

- Abfertigung neu: Anpassung der Beitragsgrundlagen an das pauschale bzw. einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld

- Nebenbeschäftigungen: Anhebung der die Genehmigungspflicht auslösenden Betragsschwelle; Adaptierung des Nebenbeschäftigungsbegriffs (Ausnahme von politischen Tätigkeiten, Kammerfunktionen und Tätigkeiten in der eigenen Landwirtschaft)