Landesgesetz, mit dem das Landesgesetz betreffend die Chancengleichheit von Menschen mit Beeinträchtigungen geändert wird (Oö. ChG-Novelle 2015)

Weiterführende Informationen

Das Oö. ChG, LGBl. Nr. 41/2008, ist in seiner Stammfassung am 1. September 2008 in Kraft getreten und wird seit mehr als fünf Jahren in Oberösterreich vollzogen. Im Jahr 2012 wurde das Oö. ChG evaluiert. Auf Basis der Ergebnisse der Evaluierung und den anschließenden Gesprächen mit Interessensvertreterinnen und Interessensvertretern werden mit der vorliegenden Novelle folgende Änderungen des Oö. ChG umgesetzt.

Im Zusammenhang mit der Hauptleistung Persönliche Assistenz nach § 13 wird ein "Auftraggebermodell" eingeführt, welches den Menschen mit Beeinträchtigungen einen höheren Grad an Selbstbestimmung ermöglicht. Durch die Selbstorganisation in der Inanspruchnahme der Leistung wird die Persönliche Assistenz je Stunde günstiger. Hier sind einige legistische Änderungen im Dritten Hauptstück notwendig.

Im § 10 wird eine begleitende Maßnahme zur Frühförderung in Form von Familienbegleitung eingeführt. Ebenso wird es zu einer normativen Verankerung der Übernahme von Begräbniskosten analog zur Regelung des § 21 Oö. BMSG im § 18 geben. Es werden neue Bescheidformate in "Leicht Lesen" und "Leicht Verständlich" gesetzlich eingeführt.

Es werden weitere legistische und redaktionelle Korrekturen durchgeführt. Diese