Landesgesetz, mit dem die Oö. Kommunalwahlordnung geändert wird

Das Wort 'Wahlen' mit Spielplättchen zusammengesetzt

Quelle: Erwin Wodicka, Bilderbox

Änderungen bei Unterstützungserklärungen für einen Wahlvorschlag

Vom Oö. Landtag wurde mit Beschluss am 12. März 2015 die Oö. Kommunalwahlordnung derart geändert, dass Unterstützungserklärungen für einen Wahlvorschlag nicht nur in den Städten mit eigenem Statut sondern in allen oö. Gemeinden entweder vor der zuständigen Gemeindebehörde eigenhändig unterschrieben sein müssen oder eine gerichtliche oder notarielle Beglaubigung der eigenhändigen Unterschrift erforderlich ist.

Weiterführende Informationen

Mit dem Oö. Wahlrechtsänderungsgesetz 2015 wurde § 29 Abs. 2 Oö. Kommunalwahlordnung derart geändert, dass Unterstützungserklärungen für einen Wahlvorschlag nicht nur in den Städten mit eigenem Statut sondern in allen oö. Gemeinden entweder vor der zuständigen Gemeindebehörde eigenhändig unterschrieben sein müssen oder eine gerichtliche oder notarielle Beglaubigung der eigenhändigen Unterschrift erforderlich ist. Die bisherige Praxis hat jedoch gezeigt, dass von diesem zusätzlichen bürokratischen Aufwand sowohl für die unterstützenden Personen als auch für die Gemeinden abgesehen werden kann und die bisher geltende Rechtslage daher wiederhergestellt werden soll.