Landesverfassungsgesetz, mit dem das Oö. Landes-Verfassungsgesetz geändert wird (Oö. Landes-Verfassungsgesetz-Novelle 2014)

Mehrere kleinere Anpassungen im Oö. Landes-Verfassungsgesetz (Oö. L-VG)

Der Oö. Landtag hat am 6. November 2014 aus Anlass des geplanten Wechsels von der Herausgabe des Landesgesetzblatts in Papierform hin zu einer elektronischen Publikation im Rahmen des Rechtsinformationssystems des Bundes (RIS) mehrere kleinere Anpassungen im Oö. Landes-Verfassungsgesetz (Oö. L-VG) festgelegt

Weiterführende Informationen

Der geplante Wechsel von der Herausgabe des Landesgesetzblatts in Papierform hin zu einer elektronischen Publikation im Rahmen des Rechtsinformationssystems des Bundes (RIS) bedingt auch kleinere Anpassungen im Oö. L-VG.


Bei der Erstellung des Entwurfs für ein neues Oö. Verlautbarungsgesetz 2015 hat sich darüber hinaus die Auffassung verfestigt, dass die Regelung des Art. 32 Abs. 2 Oö. L-VG betreffend die Behebung von Formfehlern oder stilistischen und sinnstörenden Fehlern im Zug der Kundmachung von Landesgesetzen unnötig kompliziert ist und daher entfallen soll.
Schließlich soll die Gelöbnisformel für die Angelobung der Mitglieder des Landtags (Art. 37 Oö. L-VG) und der Mitglieder der Landesregierung (Art. 45 Oö. L-VG) dem modernen Sprachgebrauch angepasst werden.


Als wesentliche Punkte dieses Gesetzes sind daher anzuführen:

  • Entfall der Bezugnahme auf "Stücke" des Landesgesetzblattes, die "versendet" werden;
  • Entfall der Befassung der Landesregierung mit der Beseitigung von Redaktionsversehen des Landtags;
  • Anpassung der Gelöbnisformel für die Angelobung der Mitglieder des Landtags und der Mitglieder der Landesregierung.

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