Landesgesetz über Verlautbarungen im Land Oberösterreich (Oö. Verlautbarungsgesetz 2015 - Oö. VlbG 2015)

Wechsel von der Herausgabe des Landesgesetzblatts in Papierform hin zu einer elektronischen Publikation im Rahmen des Rechtsinformationssystems des Bundes (RIS)

Der Oö. Landtag hat mit Beschluss vom 6. November 2014 ein neues Oö. Verlautbarungsgesetz 2015 erlassen. Die Neuerlassung des bisherigen Oö. Kundmachungsgesetzes trägt insbesondere dem geplanten Wechsel von der Herausgabe des Landesgesetzblatts in Papierform hin zu einer elektronischen Publikation im Rahmen des Rechtsinformationssystems des Bundes (RIS) Rechnung.

Weiterführende Informationen

Unmittelbarer Anlass für das vorliegende Gesetz ist der geplante Wechsel von der Herausgabe des Landesgesetzblatts in Papierform hin zu einer elektronischen Publikation im Rahmen des Rechtsinformationssystems des Bundes (RIS). Von der diesbezüglichen Ermächtigung des Art. 101a B-VG soll mit Beginn des Jahres 2015 Gebrauch gemacht werden.


Bei dieser Gelegenheit sollen auch einige begriffliche Klarstellungen vorgenommen werden, die insbesondere eine schärfere Trennung zwischen der eigentlichen Kundmachung der Texte von bestimmten Rechtsakten einerseits und der Veröffentlichung bestimmter Hinweise, die mit solchen Rechtsakten verbunden sind, andererseits mit sich bringen.


Schließlich werden die trotz der elektronischen Herausgabe des Landesgesetzblatts auch weiterhin notwendigen Bestimmungen über besondere Formen der Kundmachung (durch Auflage bestimmter Dokumente) entsprechend der Praxis der letzten Jahre so angepasst, dass ein unnötiger Verwaltungsaufwand jedenfalls vermieden und gleichzeitig eine hohe faktische Publizität gewährleistet wird.

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