Landesgesetz, mit dem das Oö. Sportgesetz geändert wird (Oö. Sportgesetz-Novelle 2014)

Bestimmungen für Trendsportarten wie Klettern, Bouldern, Canyoning, Schneeschuhwandern

Der Oö. Landtag hat am 6. November 2014 die Oö. Sportgesetz-Novelle 2014 beschlossen, die Bestimmungen für Trendsportarten wie Klettern, Bouldern, Canyoning, Schneeschuhwandern etc. enthält.

Weiterführende Informationen

Trendsportarten wie Klettern, Bouldern, Canyoning, Schneeschuhwandern etc. gewinnen auch in Oberösterreich immer mehr Anhängerinnen bzw. Anhänger und werden in der Angebotspalette des Tourismus immer bedeutender.


Nach dem bestehenden Oö. Sportgesetz umfasst die Tätigkeit einer Berg- und Schiführerin bzw. eines Berg- und Schiführers auch das erwerbsmäßige Führen und Begleiten von Personen bei Berg,- Schi- und Canyoningtouren sowie das Wander- und Schneeschuhführen. Dieser Berechtigungsumfang einer Berg- und Schiführerin bzw. eines Berg- und Schiführers wird nicht geändert, jedoch soll darüber hinaus ein eigenes Berufsbild der Canyoningführerin bzw. des Canyoningführers, der Wander- und Schneeschuhführerin bzw. des Wander- und Schneeschuhführers sowie der Sportkletterführerin bzw. des Sportkletterführers geschaffen werden.


Mit dem vorliegenden Gesetz soll also einerseits eine zeitgemäße Kodifikation des Berufsrechts erfolgen und andererseits auch den Bedürfnissen des Tourismus im Sinn der Kundensicherheit und Dienstleistungsqualität Rechnung getragen werden.

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: