Landesgesetz, mit dem das Oö. Landarbeiterkammergesetz 1996 geändert wird (Oö. Landarbeiterkammergesetz-Novelle 2014)

Anpassungen des Oö. Landarbeiterkammergesetz 1996 an die aktuellen Bedingungen im Vorfeld der Landarbeiterkammer-Wahl 2015

Vom Oö. Landtag wurden am 25. September 2014 mit Beschluss der Oö. Landarbeiterkammergesetz-Novelle 2014 unter anderem organisatorische Anpassungen und erhebliche Vereinfachungen in den Verwaltungsabläufen im Zusammenhang mit der Landarbeiterkammerwahl festgelegt.

Weiterführende Informationen

Im Vorfeld der Landarbeiterkammer-Wahl 2015 ist es erforderlich, das Oö. Landarbeiterkammergesetz 1996 an die aktuellen Bedingungen anzupassen.
Verschiedene Rahmenbedingungen haben sich wesentlich verändert: Es gibt organisatorisch keine Außenstellen der Landarbeiterkammer mehr, sondern lediglich eine Betreuung über Bereichsbetreuerinnen und -betreuer. Diesbezüglich bedarf es ebenso einer Änderung des Gesetzes wie in der Ausweitung der Wahltage, welche erhebliche Vereinfachungen in den Verwaltungsabläufen im Zusammenhang mit der Wahl mit sich bringen. Darüber hinaus sind einzelne weitere organisatorische Anpassungen zweckmäßig.