Landesgesetz, mit dem das Oö. Krankenanstaltengesetz 1997 geändert wird (Oö. KAG-Novelle 2014)

Krankenanstaltenrechtliche Regelungen betreffend Einrichtung einer Medizinischen Fakultät

Der Oö. Landtag hat in seiner Sitzung am 3. Juli die Oö. Oö. KAG-Novelle 2014 beschlossen, womit unter anderem Krankenanstaltenrechtliche Regelungen betreffend Einrichtung einer Medizinischen Fakultät, die Einrichtung und Organisation des Landessanitätsrats und Bestimmungen über Entnahmeeinheiten und Transplantationszentren auf der Grundlage des Organtransplantationsgesetzes erlassen werden.

Weiterführende Informationen

Der Bund hat das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten (KAKuG) durch zwei Novellen (BGBl. I Nr. 108/2012 und BGBl. I Nr. 81/2013) geändert. Diese Bestimmungen sind im Landes-Ausführungsgesetz umzusetzen.


Weiters ist mit 29. März 2014 die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Oberösterreich über die Errichtung und den Betrieb einer Medizinischen Fakultät und die Einrichtung des Studiums der Humanmedizin an der Universität Linz, LGBl. Nr. 24/2014, in Kraft getreten. Es sollen daher die erforderlichen Bestimmungen, die im Wesentlichen vom KAKuG vorgegeben sind, in das Oö. KAG 1997 aufgenommen werden.


Als wesentliche Punkte dieses Gesetzes sind anzuführen:

  • Krankenanstaltenrechtliche Regelungen betreffend Einrichtung einer Medizinischen Fakultät;
  • Einrichtung und Organisation des Landessanitätsrats;
  • Bestimmungen über Entnahmeeinheiten und Transplantationszentren auf der Grundlage des Organtransplantationsgesetzes;
  • Regelungen im Rahmen der Umsetzung der partnerschaftlichen Zielsteuerung-Gesundheit;
  • Absehen von einer Bedarfsprüfung bei Standortverlegungen von Krankenanstalten innerhalb des Einzugsgebiets.

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: