Landesgesetz, mit dem das Oö. Umweltschutzgesetz 1996 geändert wird (Oö. Umweltschutzgesetz-Novelle 2014)

Der unionsrechtlichen Verpflichtung zur Umsetzung der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) wird entsprochen.

Der Oö. Landtag hat am 15. Mai 2014 mit Beschluss der Oö. Umweltschutzgesetz-Novelle 2014 der unionsrechtlichen Verpflichtung zur Umsetzung der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung), entsprochen. Außerdem wird die Aktualisierung der Antragsvoraussetzungen und der Bewilligungsvoraussetzungen sowie zwingende Bescheidinhalte festgelegt.

Weiterführende Informationen

1. Mit der vorliegenden Novelle zum Oö. Umweltschutzgesetz 1996 soll der unionsrechtlichen Verpflichtung zur Umsetzung der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung), ABl. Nr. L 334 vom 17.12.2010, S 17 (in der Folge kurz: "IE-R") entsprochen werden.


2. Mit der IE-R wurden folgende Richtlinien inhaltlich geändert und in einer Richtlinie zusammengefasst:

  • Richtlinie 78/176/EWG des Rates über Abfälle aus der Titandioxid-Produktion, ABl. Nr. L 54 vom 25.2.1978, S 19;
  • Richtlinie 82/883/EWG des Rates über die Einzelheiten der Überwachung und Kontrolle der durch die Ableitungen aus der Titandioxidproduktion betroffenen Umweltmedien, ABl. Nr. L 378 vom 31.12.1982, S 1;
  • Richtlinie 92/112/EWG des Rates über die Modalitäten zur Vereinheitlichung der Programme zur Verringerung und späteren Unterbindung der Verschmutzung durch Abfälle der Titandioxid-Industrie, ABl. Nr. L 409 vom 31.12.1992, S 11;
  • Richtlinie 1999/13/EG des Rates über die Begrenzung von Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen, die bei bestimmten Tätigkeiten und in bestimmten Anlagen bei der Verwendung organischer Lösungsmittel entstehen, ABl. Nr. L 85 vom 29.3.1999, S 1;
  • Richtlinie 2000/76/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verbrennung von Abfällen, ABl. Nr. L 332 vom 28.12.2000, S 91;
  • Richtlinie 2001/80/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Begrenzung von Schadstoffemissionen von Großfeuerungsanlagen in die Luft, ABl. Nr. L 309 vom 27.11.2001, S 1 und
  • Richtlinie 2008/1/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, ABl. Nr. L 24 vom 29.1.2008, S 8.


Diese Novelle hat die Umsetzung der in der IE-R enthaltenen neuen IPPC-Regelungen zum Inhalt. Als wesentliche Punkte dieses Gesetzentwurfs sind daher anzuführen:

  • Aktualisierung der Antragsvoraussetzungen (insbesondere Erstellung eines Berichts über den Ausgangszustand von Boden am Anlagengelände) und der Bewilligungsvoraussetzungen sowie zwingender Bescheidinhalte;
  • nähere Vorschriften zur Festlegung der Emissionsgrenzwerte;
  • Aktualisierung der Veröffentlichungspflichten;
  • Aktualisierung der Pflichten der Betreiberin bzw. des Betreibers der Anlage;
  • Aktualisierung der Anpassungsmaßnahmen (insbesondere obligatorische Anwendung von BVT-Schlussfolgerungen);
  • Verpflichtung zur Durchführung von Umweltinspektionen;
  • Aktualisierung der Vorgehensweise bei der Stilllegung der Anlage (insbesondere Rückführung des Geländes in den Ausgangszustand).

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