Landesgesetz, mit dem das Oö. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz 2002 und das Oö. Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2006 geändert werden

Anpassung an eine EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden

Der Oö. Landtag hat am 13. März 2014 mit Beschluss einer Änderung des Oö. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetzes 2002 und des Oö. Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2006 eine Anpassung an eine EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden u.a. die Bestimmungen über die Inspektion von Heizungsanlagen und die wiederkehrende Überprüfung von Klimaanlagen eine Regelung festgelegt.

Weiterführende Informationen

Zum einen erfolgt eine Anpassung des Oö. LuftREnTG an die Vorgaben der Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Konkret betrifft dies die Bestimmungen über

  • die (einmalige) Inspektion von Heizungsanlagen (§ 29a),
  • die wiederkehrende Überprüfung von Klimaanlagen (§ 31a) sowie
  • das Verbot der Durchführung von Überprüfungen durch Personen, die zu der bzw. dem Verfügungsberechtigten der von ihnen überprüften Anlagen in einem Abhängigkeitsverhältnis stehen.

    Zum anderen werden das Oö. LuftREnTG und das Oö. ElWOG 2006 an die Vorgaben der Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Förderung der Nutzung von Energie  aus erneuerbaren Quellen und zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinien 2001/77/EG und 2003/30/EG angepasst. Konkret wird dabei Folgendes geregelt:
  • die Bereitstellung von Informationen über erneuerbare Energiequellen durch das Land Oberösterreich
  • die Aufnahme von Begriffsbestimmungen betreffend aero- und hydrothermische Energie
  • die Veröffentlichung von Kostenteilungsregeln durch Netzbetreiber.

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