Landesgesetz über den Kostenbeitrag der Gemeinden zur Finanzierung von Verkehrsdiensten des Nah- und Regionalverkehrs in Oberösterreich (Oö. Nah- und Regionalverkehrs-Finanzierungsgesetz)

Sicherung, die Stabilisierung und der Ausbau eines Nah- und Regionalverkehrssystems gesichert


Der Oö. Landtag hat am 23. Jänner 2014 das Oö. Nah- und Regionalverkehrs-Finanzierungsgesetz beschlossen. Durch dieses Landesgesetz werden die Beiträge der Aufgaben-träger Land Oberösterreich und der Gemeinden für Zuschüsse zum laufenden Betrieb von Verkehrsdiensten im Rahmen des öffentlichen Personennah- und Regionalverkehrs neu geregelt.

Weiterführende Informationen

Kostenbeiträge der Gemeinden zum laufenden Betrieb von Verkehrsdiensten bestehen derzeit in zweifacher Hinsicht: Einerseits bestehen normativ geregelte Beitragsleistungen im derzeit geltenden Oö. Verkehrsverbund-Kostenbeitragsgesetz 2000. Dieses Landesgesetz legt die Beitragsverpflichtung zur Finanzierung der im Rahmen des Verkehrsverbundes entstehenden Einnahmenausfälle aus Ab- und Durchtarifierungsverlusten auf Grund des Systems der valorisierten Alteinnahmengarantie fest. Weiters bestehen nicht-normativ geregelte Beitragsleistungen für zusätzliche Verkehrsdienste des Kraftfahrlinienverkehrs, überwiegend im Rahmen sogenannter regionaler Verkehrskonzepte (das sind Vereinbarungen zwischen den Gemeinden und dem Land über zusätzliche Verkehrsdienste im Kraftfahrlinienverkehr).

 

Demgemäß sind Inhalt und Anliegen des Oö. Nah- und Regionalverkehrs-Finanzierungs-gesetzes zweifacher Natur: Im ersten Fall sind die gesetzlichen Bestimmungen mit der neuen Rechtslage des Öffentlicher Personennah- und Regionalverkehrsgesetzes 1999 und in Entsprechung der im Hinblick auf § 19 dieses Bundesgesetzes veränderten Vertrags-grundlage des Landes mit dem Bund zu harmonisieren. Im zweiten Fall handelt es sich um Beiträge für zusätzliche Verkehrsdienste, die auf Grund von Beschlüssen der Organe des Landes und der Gemeinden bereitgestellt werden und die bis dato auf sonstigen Vereinbarungen beruhen. In diesem Fall führte das Fehlen einer normativen Regelung von finanziellen Verpflichtungen in der Vergangenheit bereits in einigen Fällen zu instabilen Angebots-verhältnissen, die negative Wirkungen auf die Lebensbedingungen von Bürgerinnen und Bürgern als Konsumentinnen und Konsumenten von Leistungen des öffentlichen Personen-nah- und Regionalverkehrs zur Folge hatten. Aus den genannten Gründen ist es erforderlich geworden, die bestehenden normativ und nicht-normativ geregelten Beiträge der Gemeinden zu einem einheitlichen Finanzierungsinstrument für die Sicherstellung eines angemessenen Versorgungsniveaus zu bündeln.

 

Das Oö. Nah- und Regionalverkehrs-Finanzierungsgesetz tritt in zwei Etappen in Kraft: Jene Bestimmungen, die im Zusammenhang mit der Vereinheitlichung der Beiträge der Gemein-den für zusätzlich vereinbarte Verkehrsdienste stehen, treten bereits mit 1. Jänner 2014 in Kraft. Die übrigen Bestimmungen, die dann die derzeitigen Regelungen des Oö. Verkehrs-verbund-Kostenbeitragsgesetzes 2000 ersetzen, treten dann mit 1. Jänner 2015 in Kraft. Hinsichtlich des Beitrags der Gemeinden zu den Kosten des Verkehrsverbundes gelten daher im Jahr 2014 noch die Regelungen des Oö. Verkehrsverbund-Kostenbeitragsgesetzes 2000.

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