Landesverfassungsgesetz, mit dem das Oö. Landes-Verfassungsgesetz geändert wird (Oö. Landes-Verfassungsgesetz-Novelle 2013)

Ausweitung der Kompetenzen des Landesrechnungshofs

Der Oö. Landtag hat am 4. Juli 2013 mit dem Beschluss der Oö. Landes-Verfassungsgesetz-Novelle 2013 der Ausweitung der Kompetenzen des Landesrechnungshofs auf die Prüfung der Gebarung der Gemeinden im Rahmen des neuen Oö. LRHG 2013 auch im Oö. L-VG Rechnung getragen.

Weiterführende Informationen

Mit der Neufassung des Art. 35 Oö. L-VG soll vor allem der Ausweitung der Kompetenzen des Landesrechnungshofs auf die Prüfung der Gebarung der Gemeinden Rechnung getragen werden (vgl dazu den Vorschlag für das Oö. Landesrechnungshofgesetz 2013 und die Erläuterungen dazu). Gleichzeitig berücksichtigt die nunmehrige Formulierung, dass der Landesrechnungshof grundsätzlich bereits besteht (und daher nicht mehr "eingerichtet wird"); das Oö. Landesrechnungshofgesetz 2013 soll gleichzeitig mit dem vorliegenden Novellierungsentwurf betreffend das Oö. L-VG mit Beginn des Jahres 2014 in Kraft treten.

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