Landesverfassungsgesetz, mit dem das Oö. Landes-Verfassungsgesetz geändert wird (Oö. Landes-Verfassungsgesetz-Novelle 2012)

Weiterentwicklung der in den Ländern bestehenden Unabhängigen Verwaltungssenate in je ein Landesverwaltungsgericht für jedes Bundesland

Am 6. Dezember 2012 wurde vom Oö. Landtag mit Beschluss der Oö. Landes-Verfassungsgesetz-Novelle ein Paket verfassungsrechtlichen Grundlagen wie  organisatorischer und dienstrechtlicher Regelungen sowie notwendige Übergangsregelungen zur Einführung der zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit festgelegt.

Weiterführende Informationen

Mit der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012, BGBl. I Nr. 51, wurden die bundesverfassungsrechtlichen Grundlagen für die lange diskutierte und geforderte Einführung der zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit in Österreich geschaffen. Die Bundesverfassung sieht - nach dem Modell "9 + 2" - die Weiterentwicklung der in den Ländern bestehenden Unabhängigen Verwaltungssenate in je ein Landesverwaltungsgericht für jedes Bundesland sowie zwei Verwaltungsgerichte des Bundes (für allgemeine Angelegenheiten und für Finanzen) vor.


Die Landesverwaltungsgerichte müssen - ebenso wie die Verwaltungsgerichte des Bundes - mit 1. Jänner 2014 ihre Tätigkeit vollinhaltlich aufnehmen. Sie ersetzen die bisherigen Unabhängigen Verwaltungssenate, die mit dem genannten Zeitpunkt ebenso aufgelöst werden, wie zahlreiche weitere Behörden.


Mit den vorliegenden Gesetzesvorschlägen werden im Paket

  • im Oö. Landes-Verfassungsgesetz die notwendigen verfassungsrechtlichen Grundlagen,
  • in einem Oö. Landesverwaltungsgerichtsgesetz die notwendigen organisatorischen und dienstrechtlichen Regelungen sowie
  • in einem Oö. Landesverwaltungsgerichts-Vorbereitungsgesetz zusätzlich zum bereits geltenden Oö. Landesverwaltungsgerichts-Übergangsgesetz, LGBl. Nr. 61/2012, weitere notwendige Übergangsregelungen geschaffen.

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