Oö. Antidiskriminierungsgesetz-Novelle 2012

Klarstellungen bei Schadenersatzregelungen, die Umsetzung eines Urteils des Obersten Gerichtshofs sowie Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

 

Grafik Mobbing im Team (Foto: Gina Sanders/Fotolia.com)Vom Oö. Landtag wurden mit Beschluss am 14. Juni 2012 die erforderlichen Klarstellungen im Bereich der Schadenersatzregelungen, die Umsetzung eines Urteils des Obersten Gerichtshofs zum Thema diskriminierende Beendigung eines Dienstverhältnisses sowie die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen festgelegt.

Weiterführende Informationen

Anlass des vorliegenden Gesetzes sind erforderliche Klarstellungen im Bereich der Schadenersatzregelungen, die Umsetzung eines Urteils des Obersten Gerichtshofs zum Thema diskriminierende Beendigung eines Dienstverhältnisses sowie die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (im Folgenden: UN-Konvention).


Die wesentlichen Punkte des Gesetzentwurfs sind:

  • Klarstellung, dass ein immaterieller Schadenersatzanspruch auch unabhängig von einem materiellen Schadenersatzanspruch besteht;
  • Klarstellung, dass der Diskriminierungsschutz bei Beendigung des Dienstverhältnisses auch bei Nichtverlängerung eines befristeten Dienstverhältnisses bzw. Beendigung in der Probezeit gilt;
  • Anhebung des Mindestschadenersatzanspruchs zum Ausgleich des durch die Verletzung der Würde erlittenen Nachteils von 360 Euro auf 1.000 Euro;
  • Streichung des Begriffs "Rasse" und Anpassung des Begriffs "ethnische Zugehörigkeit";
  • Änderung des Begriffs "sexuelle Ausrichtung" in "sexuelle Orientierung";
  • Klarstellung der Zuständigkeiten im Zusammenhang mit dem Diskriminierungsmerkmal "Geschlecht";
  • Benennung der Antidiskriminierungsstelle als unabhängiger Mechanismus und Einrichtung des Oö. Monitoringausschusses zur Überwachung der Durchführung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.