Landesgesetz, mit dem das Oö. Bodenschutzgesetz 1991 geändert wird (Oö. Bodenschutzgesetz-Novelle 2012)

Umsetzung des neuen Pflanzenschutzrechts der Europäischen Union

 

Vom Oö. Landtag wurde am 15. März 2012 das Landesgesetz, mit dem das Oö. Bodenschutzgesetz 1991 geändert wird (Oö. Bodenschutzgesetz-Novelle 2012) beschlossen. Die Europäische Union hat mit zwei Rechtsakten das Pflanzenschutzmittelrecht neu geregelt. Auf Grund dieser Regelungen wurde das Pflanzenschutzgrundsatzgesetz des Bundes geändert, wodurch ein Anpassungsbedarf der Ausführungsgesetze der Länder entstanden ist.

Weiterführende Informationen

Die Europäische Union hat mit zwei Rechtsakten (Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 und Richtlinie 2009/128/EG) das Pflanzenschutzmittelrecht neu geregelt:


Durch diese Regelungen ist ein völlig geänderter rechtlicher Rahmen für das Pflanzenschutzgrundsatzgesetz des Bundes und die Ausführungsgesetze der Länder entstanden.
Der Bund hat in Reaktion darauf das Agrarrechtsänderungsgesetz 2010, BGBl. I Nr. 10/2011, erlassen, mit dem er ein neues Pflanzenschutzmittelgesetz 2011, das in seinem 3. Abschnitt die Grundsatzbestimmungen für die Ausführungsgesetzgebung der Länder enthält, und ein neues Pflanzenschutzgesetz 2011 geschaffen hat.

 

Parallel dazu hat das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft das Projekt UNAPP (= Umsetzung des nationalen Aktionsplans Pflanzenschutzmittel) initiiert und in dessen Rahmen auch zwei Arbeitspakete eingerichtet, die die Zuständigkeiten der Länder betreffen:


Das Arbeitspaket 2.1 im Rahmen des UNAPP befasste sich mit der Sichtung der bestehenden landesgesetzlichen Vorschriften. Das Arbeitspaket 2.2 wurde mit der Ausarbeitung von Textbausteinen für die Ausführungsgesetze der Länder, unter dem Vorsitz einer Mitarbeiterin des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betraut. Dies erfolgte in der Weise, dass auf der Grundlage der gesichteten bestehenden landesgesetzlichen Vorschriften der Umsetzungsbedarf für die Richtlinie erhoben wurde und die einzelnen Ländervertreter zu den verschiedenen Bereichen Textbausteine übermittelten, die gemeinsam diskutiert und von der Vorsitzenden zusammengefasst wurden. Das vorliegende Gesetz orientiert sich an diesen Textbausteinen.

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: