Landesgesetz, mit dem das Oö. Landmaschinenfonds-Gesetz aufgehoben wird

Auflösung des Oö. Landmaschinenfonds

Arbeiter beim Umsägen eines Baumes (Foto: Bilderbox) Am 7. Dezember 2011 wurde vom Oö. Landtag das Oö. Landmaschinenfonds-Gesetz aufgehoben und damit der Oö. Landmaschinenfonds aufgelöst und das Fondskapital dem Landeshaushalt zugeführt.

Weiterführende Informationen

Der Oö. Landesrechnungshof hat bei seiner Initiativprüfung des Oö. Landmaschinenfonds im Jahr 2001 festgestellt, dass der Landmaschinenfonds bereits seit 1954 in unveränderter Form besteht und nach seiner Ansicht heute nicht mehr den Anforderungen einer effizienten Förderungsvergabe entspricht. Der Landesrechnungshof empfahl daher die Auflösung des Oö. Landmaschinenfonds. Der Kontrollausschuss des Oö. Landtags hat sich in seiner Sitzung am 31. Mai 2001 mit dem Bericht des Landesrechnungshofs betreffend Initiativprüfung des Oö. Landmaschinenfonds befasst und den Bericht einstimmig zur Kenntnis genommen. Eine Umsetzung der Empfehlungen und Einsparungsvorschläge des Landesrechnungshofs erfolgte in der Folge nicht.


Nunmehr hat der Lenkungsausschuss des Oö. Reformprojekts in seiner Sitzung am 21. März 2011 den Beschluss gefasst, dass der Oö. Landmaschinenfonds aufgelöst und das Fondskapital dem Landeshaushalt zugeführt werden soll. Da es sich jedoch beim Oö. Landmaschinenfonds um eine juristische Person handelt, die mit Landesgesetz eingerichtet wurde, bedarf es dazu eines entsprechenden actus contrarius auf landesgesetzlicher Ebene.

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