Sondertransporte

Ausnahmebewilligungen für Sondertransporte, wie z.B. überbreite Schwertransporte

Im Kraftfahrgesetz 1967 i.d.g.F. sind die für das Befahren von öffentlichen Straßen in Österreich erlaubten maximalen Abmessungen (Länge, Breite, Höhe) und Gewichte von Fahrzeugen festgelegt. Entspricht Ihr Fahrzeug (mit oder ohne Ladung) nicht diesen Grenzwerten, so kann unter bestimmten Voraussetzungen um eine Ausnahmebewilligung angesucht werden.

Hiefür wurde bundesweit eine E-Government-Anwendung geschaffen. Damit können und sollen die Ansuchen auf elektronischem Weg gestellt werden.

Nähere Details zu diesen Sonderbewilligungen und Informationen zur E-Government-Anwendung "SOTRA" erfahren Sie unter:

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: