Gefahrenzonenplan (GZP) Ramingbach

Auflagezeitraum

Der Gefahrenzonenplan Ramingbach wird hier in der Zeit von

01. September 2025 - 06. November 2025

aufgelegt.

Allgemein

Der Gefahrenzonenplan Ramingbach umfasst den Gefährdungsbereich vom Ramingbach im Zuständigkeitsbereich der Bundeswasserbauverwaltung (Gewässerbezirk Linz). Dieser reicht von der Mündung vom Ramingbach in die Steyr bis zum Übergabepunkt zum Forsttechnischen Dienstes für Wildbach- und Lawinenverbauung (WLV) (Gebietsbauleitung Oberösterreich-Ost) bei der Einmündung des Kohlergrabens bei Flkm 9,2. Die Länge des bearbeiteten Gewässerabschnittes beträgt 9,2 km. Der Oberlauf vom Ramingbach sowie sämtliche Zubringer befinden sich im Kompetenzbereich der Wildbach- und Lawinenverbauung, Gebietsbauleitung -Ost. Der Ramingbach markiert abschnittsweise die Ländergrenze zwischen Ober- und Niederösterreich und liegt in den Gemeinden Steyr und St. Ulrich bei Steyr in , Bezirk Steyr-Stadt und Steyr-Land, sowie in den Gemeinden Behamberg und St. Peter in der Au in NÖ, Bezirk Amstetten.

Zeitraum der Auflage

01. September 2025 - 06. November 2025

Abkürzungserklärung

LP

DK

Lageplan

Detailkarte

HW30

HQ30

Hochwasser hoher Wahrscheinlichkeit mit einem voraussichtlichen Wiederkehrintervall von 30 Jahren

HW100

HQ100

HQ100 Hochwasser mittlerer Wahrscheinlichkeit mit einem voraussichtlichen Wiederkehrintervall von zumindest 100 Jahren

Überflutungsflächen, Gefahrenzonen, Wassertiefen

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