Wochenendfahrverbote

Nähere Informationen über LKW-Nachtfahrverbote, Fahrverbote gemäß der Ferienreiseverordnung, Ausnahmen der Fahrverbote u.v.m.

Fahrverbote für Lastkraftfahrzeuge

Zur Vermeidung von Verkehrsbeeinträchtigungen und damit verbundenen Lärm- und Umweltbelastungen für die Bevölkerung wurden vom Gesetzgeber verschiedene Fahrverbote für Lastkraftfahrzeuge erlassen:

LKW-Wochenendfahrverbot

Dieses gilt an Samstagen von 15.00 Uhr bis 24.00 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0.00 Uhr bis 22.00 Uhr für Lastkraftfahrzeuge mit Anhänger, wenn das höchstzulässige Gesamtgewicht des Lastkraftwagens oder Anhängers mehr als 3,5 t beträgt oder Lastkraftwagen, Sattelkraftfahrzeuge und selbstfahrende Arbeitsmaschinen, wenn das höchstzulässige Gesamtgewicht mehr als 7,5 t beträgt.

LKW-Nachtfahrverbot

Dieses Fahrverbot gilt für nicht lärmarme Lastkraftfahrzeuge von mehr als 7,5 t in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr.

Ausnahmen der Fahrverbote

Ausnahmen von den genannten Fahrverboten sind nur zulässig, wenn ein erhebliches öffentliches Interesse besteht. Antragstellung für die Erteilung einer Ausnahmebewilligung mittels untenstehenden Online-Formular.

Fragen

Für die Beantwortung von Fragen steht Ihnen die Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf unter Telefon: (+43 7582) 685-65 401 oder per Email: bh-ki.post@ooe.gv.at zur Verfügung.

Fristen

Die Antragstellung ist prinzipiell an keine Fristen gebunden, sollte jedoch zeitgerecht (spätestens 7 Tage vor Beginn der Fahrt, bei Dauergenehmigungen 14 Tage vorher) beantragt werden, da ein Ermittlungsverfahren, die Einholung von Stellungnahmen, Bescheid- und die Kostennoten-Erstellung vorausgehen. Bei verspäteter Antragstellung kann es zu Verzögerungen kommen oder die Bewilligung kann nicht mehr zeitgerecht ausgestellt werden.

 

Online-Antragstellung der Ausnahmebewilligung

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: