Fahrverbote für Lastkraftfahrzeuge
Zur Vermeidung von Verkehrsbeeinträchtigungen und damit verbundenen Lärm- und Umweltbelastungen für die Bevölkerung wurden vom Gesetzgeber verschiedene Fahrverbote für Lastkraftfahrzeuge erlassen:
LKW-Wochenendfahrverbot
Dieses gilt an Samstagen von 15.00 Uhr bis 24.00 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0.00 Uhr bis 22.00 Uhr für
Lastkraftfahrzeuge mit Anhänger, wenn das höchstzulässige Gesamtgewicht des Lastkraftwagens oder Anhängers mehr als 3,5 t beträgt oder
Lastkraftwagen, Sattelkraftfahrzeuge und selbstfahrende Arbeitsmaschinen, wenn das höchstzulässige Gesamtgewicht mehr als 7,5 t beträgt.
LKW-Nachtfahrverbot
Dieses Fahrverbot gilt für nicht lärmarme Lastkraftfahrzeuge von mehr als
7,5 t in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr.
Ausnahmen der Fahrverbote
Ausnahmen von den genannten Fahrverboten sind nur zulässig, wenn ein erhebliches öffentliches Interesse besteht.
Antragstellung für die Erteilung einer Ausnahmebewilligung
Für die Antragstellung verwenden Sie bitte das Online-Formular (sh. unten).
Fragen:
Für die Beantwortung von Fragen steht Ihnen die Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf zur Verfügung:
Telefon: (+43 7582) 685-653 02
Email: bh-ki.post@ooe.gv.at
Zur Online-Antragstellung der Ausnahmebewilligung