PFAS - Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen

Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen – kurz PFAS – sind eine vielfältige Gruppe von Industriechemikalien.

Stand: Februar 2024

Allgemeine Fragen betreffend PFAS

Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen – kurz PFAS – sind eine vielfältige Gruppe von Industriechemikalien und kommen in der Natur nicht vor. In Chemikaliendatenbanken sind etwa 5000 PFAS-Substanzen registriert, von der aktuellen Definition der OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) sind sogar etwa 6 Millionen Substanzen umfasst. Die meisten PFAS haben folgende charakteristische Eigenschaften gemeinsam: sie sind hydrophob (wasserabweisend) und lipophob (fettabweisend), extrem stabil sowie temperaturbeständig. Viele der PFAS sind bioakkumulierend, d.h. sie können sich in der Nahrungskette anreichern und sind in der Natur schwer abbaubar. PFAS werden daher auch als Ewigkeitschemikalien bzw. forever chemicals bezeichnet.

PFAS werden seit ca. 70 Jahren industriell hergestellt und finden eine breite technische Verwendung in einer Vielzahl an Produkten, u.a.:

  • Textilien, z.B. in Outdoor-Kleidung oder Arbeitssicherheitskleidung
  • Beschichtungen in Kontakt mit Lebensmitteln, z.B. in Anti-Haft-Bratpfannen, Take-away-Geschirr, Backpapier, etc.
  • Beschichtungen mit Abperleffekt, z.B. bei Windrädern, PV-Anlagen, Skiwachsen,…
  • Imprägnierungen, z.B. von Textilien, Möbel, Teppichen
  • Feuerlöschschäumen
  • Autoindustrie
  • Elektronikindustrie
  • Bauwesen
  • Additive in Pestiziden (Antischaummittel)
  • Arzneimittel
  • Medizinprodukte
  • Kosmetika (Wimperntusche, Lippenstift, Make-Up)

Aufgrund der problematischen Umwelteigenschaften wurden einige der PFAS in den letzten Jahren bereits verboten bzw. ihre Anwendung mit Ausnahmen beschränkt.

PFAS können von der Produktion über die Anwendung der Produkte bis zur Entsorgung, also während des gesamten Lebenszyklus, in die Umwelt gelangen.

Aus Produktionsstätten können PFAS z.B. über die Abluft in umliegende Böden und Gewässer eingetragen werden.

Bei der Anwendung haben sich insbesondere PFAS-haltige Löschschäume als problematisch im Hinblick auf Gewässer- und Bodenverunreinigungen herausgestellt. Imprägnierungen von Textilien, Möbeln und Teppichen resultieren in erhöhten PFAS-Gehalten in der Innenraumluft.

Über die häusliche und gewerbliche Abwasserentsorgung kommen PFAS in die Kläranlagen und von dort einerseits über das behandelte Abwasser ins Oberflächengewässer, andererseits über die landwirtschaftliche Nutzung von Klärschlämmen auf Böden bzw. ins Grundwasser. PFAS können zudem auch über Deponiesickerwässer, z.B. aus Restmülldeponien, in die Umwelt eingetragen werden.

Fragen betreffend Wasser

Bis dato gibt es in Österreich für Wasser nur einen PFAS Grenzwert: für die Substanz PFOS ist für Oberflächengewässer eine Umweltqualitätsnorm (UQN) festgelegt (UQN für PFOS: Höchstkonzentration 36 µg/l; Jahresdurchschnitt UQN 0,00065 µg/l; UQN Biota (i.d.R. Fische) 9,1 µg/kg Nassgewicht). Der Entwurf für eine neue EU-Richtlinie, die sich derzeit im EU-Gesetzgebungsverfahren befindet, enthält PFAS-Grenzwerte für Oberflächengewässer und Grundwässer. Die fertige EU-Richtlinie ist frühestens 2024 zu erwarten.

Für Trinkwasser wird ein Grenzwert mit 12.01.2026 eingeführt. Der zukünftige Grenzwert „PFAS Summe“ liegt bei 0,10 µg/l (0,10 Millionstel Gramm pro Liter) für die Summe von 20 definierten PFAS („ Summe PFAS-20“). Diese 20 PFAS wurden ausgewählt, weil sie im Hinblick auf Trinkwasser als bedenklich erachtet werden.

Ab 2026 müssen Wasserversorger PFAS dann auch im Trinkwasser regelmäßig untersuchen lassen.

Mit Inkrafttreten des Grenzwertes 2026 wird auch die Untersuchung des Trinkwassers auf PFAS verpflichtend. Es wird jedoch empfohlen schon jetzt Ihr Wasser auf eine mögliche Belastung bei einem Trinkwasseruntersuchungsinstitut prüfen zu lassen um gegebenenfalls rechtzeitig Maßnahmen zur gesicherten Einhaltung des Grenzwertes setzen zu können.

Sollten die PFAS-Messwerte über dem künftigen Grenzwert liegen, wird dringend empfohlen Abnehmer über Messwerte und Verhaltens- bzw. Nutzungseinschränkungen zu informieren. Relevante Informationen dazu finden Sie in unserem Infoblatt (link in den weiterführenden Informationen) bzw. bei der Trinkwasseraufsicht, Abt. Wasserwirtschaft des Landes Oberösterreich. Unterstützung bei der Maßnahmenfindung und -setzung leisten die Gruppe Trinkwasser und Abwasser (insb. Gemeinden und Verbände) sowie der wassergenossenschaftliche Bau- und Servicedienst (insb. Wassergenossenschaften) der Abteilung Wasserwirtschaft.

Weiterführende Informationen

Wird das Wasser als Trinkwasser genutzt, so sollte es zur eigenen Information grundsätzlich einmal im Jahr analysiert werden. Eine umfassende Analyse auf sämtliche Inhaltsstoffe (Volluntersuchung) wird alle 10 Jahre empfohlen, welche sich ab dem Jahr 2026 (voraussichtliches Inkrafttreten des Grenzwertes) auch auf die Substanzgruppe der PFAS erstreckt. Möchten Sie sicher gehen, dass Ihr Trinkwasser nicht mit PFAS belastet ist kann eine Analyse schon jetzt bei einem Trinkwasseruntersuchungsinstitut beauftragt werden. Sollten die PFAS-Messwerte erhöht sein, wird dringend empfohlen sich über Verhaltens- bzw. Nutzungseinschränkungen zu informieren (link zum Infoblatt in den weiterführenden Informationen). Für Fragen steht Ihnen auch die Trinkwasser-Hotline zur Verfügung.

Weiterführende Informationen

Fragen Sie bei akkreditieren Trinkwasseruntersuchungsinstituten bzgl. der Analyse der PFAS gem. EU-Trinkwasserrichtlinie bzw. des Parameters ∑PFAS20 an. Eine Liste von in tätigen Trinkwasseruntersuchern finden Sie im Infoblatt „Trinkwasseruntersuchungsinstitute“.

Weiterführende Informationen

Aufbereitung von PFAS im Trinkwasser ist nicht trivial und abhängig von den gefundenen PFAS-Einzelsubstanzen. Als Aufbereitungsmethoden kommen prinzipiell Aktivkohlefiltration, Umkehrosmose und Ionenaustausch bzw. Kombinationen der oben genannten Verfahren in Betracht. Aktuell werden im deutschsprachigen Raum hauptsächlich Aktivkohle-basierte Anlagen eingesetzt. Die Art der dabei eingesetzten Aktivkohle und die Anlagensystematik muss für eine ausreichende Entfernung auf Grundlage von detaillierten Untersuchungen und Versuchen in jedem Einzelfall ermittelt werden. Von Aktivkohlefiltern „von der Stange“ wird daher jedenfalls abgeraten, der erforderliche Aufbereitungserfolg ist dabei nicht gesichert.

Bei Aufreinigung von kurzkettigen PFAS muss die Aktivkohle häufig gewechselt werden, dies macht die Aufbereitung kosten-, ressourcen- und zeitintensiv. Ein rechtzeitiger Austausch der Aktivkohle kann nur bei engmaschiger analytischer Überwachung der Anlage gewährleistet sein. Beim Betrieb von Umkehrosmoseanlagen fällt ein beträchtlicher Anteil an Konzentratwässern an (ca. 20%), deren Entsorgung ungeklärt ist. Zudem benötigt das Verfahren viel Energie und das Wasser ist nach Aufbereitung beinahe vollentsalzt und muss vor Konsum aufgehärtet werden. Der Einsatz von Ionenaustauschern zur PFAS-Entfernung ist bislang Gegenstand von Forschungsvorhaben.

Folglich sind derzeit nur für sehr große Wasserversorgungsanlagen erfolgsversprechende PFAS-Aufbereitungsverfahren bekannt bzw. umsetzbar.

Für kleine (beginnend mit Hausbrunnen) bis mittlere (Anlagen größerer Gemeinden) Trinkwasserversorger ist bei Belastung des Trinkwassers mit PFAS daher die einzige geeignete Möglichkeit für eine Ersatzwasserversorgung zu sorgen. Dies kann etwa durch Anschluss an oder Bezug von einem benachbarten Wasserversorger erreicht werden, oder durch Erschließung eines neuen (unbelasteten) Wasserspenders.

Messergebnisse im Grundwasser

Messergebnisse im Trinkwasser, Suchwort: „PFAS“

  • Stellungnahmen Risikobewertungsstelle der AGES „Beitrag Aufnahme von PFAS über Trinkwasser und etwaige weitere Maßnahmen“ vom 10.02.2023 sowie „Fragen zu Parameterwert und Risikobewertung von PFAS“ und „Risikobewertung zu PFAS im Trinkwasser“ vom 15.02.2023
  • Riegel, M., Sacher, F.: Betroffenheit der Trinkwasserversorgung durch die Einführung eines Trinkwassergrenzwerts für PFAS, in: DVGW energie | wasser-praxis, Ausgabe 11/2021, S. 65–69.
  • Borchers, U., et al: PFAS im Trinkwasser: ein erster Überblick über Befunde und Herausforderungen für die Wasserversorgung; in: DVGW energie | wasser-praxis, Ausgabe 09/2022, S. 64–71.
  • Interview mit Dr. Marcel Riegel und Olaf Kaspyrk in: DVGW energie | wasser-praxis, Ausgabe 11/2022, S. 48–53.

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

Fragen betreffend Gesundheit

Hierzu verweisen wir auf die Homepage der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES).

Die aktuelle Empfehlung ist, das Wasser nicht als Trinkwasser zu verwenden. Mit der Empfehlung das Trinkwasser nicht länger zu verzehren wird – trotz derzeit fehlender gesetzlicher Vorgaben – dem vorbeugenden Gesundheitsschutz Rechnung getragen.

Das Wasser kann zum Zähneputzen, Duschen, Baden, Rasieren und Waschen verwendet werden, wenn es nicht verschluckt wird. Auch zum Geschirrabwaschen, Putzen und Wäschewaschen kann belastetes Wasser verwendet werden.

Diese Fragen wurden mit der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) abgestimmt und sind zumindest teilweise auch auf deren Homepage abrufbar .

PFAS kommen in vielen Produkten vor, Verbraucher:innen können jedoch den Kontakt zu bzw. die Aufnahme von PFAS kaum kontrollieren oder beeinflussen. Bei einer festgestellten Kontamination des Bodens sollte sich die Bevölkerung nicht ausschließlich von regional produzierten Lebensmitteln ernähren, sondern auf eine vielfältige Lebensmittelauswahl verschiedener Herkunft achten.

Quelle: Stellungnahmen Risikobewertungsstelle der AGES „Beitrag Aufnahme von PFAS über Trinkwasser und etwaige weitere Maßnahmen“ vom 10.02.2023 sowie „Fragen zu Parameterwert und Risikobewertung von PFAS“ und „Risikobewertung zu PFAS im Trinkwasser“ vom 15.02.2023

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

Fragen betreffend Lebens- und Futtermittel

Seit 01.01.2023 gibt es Höchstgehalte an PFAS in bestimmten Lebensmitteln, darunter Eier, Fisch, Fleisch und Wildfleisch.

Weiterführende Informationen

Die AGES hat dazu wie folgt Stellung genommen:

Die Bewässerung mit belastetem Wasser führt auch zu einer PFAS-Anreicherung im Boden und zur Aufnahme von PFAS in Pflanzen. Bei geringfügiger Überschreitung des zukünftigen Parameterwertes ist nach derzeitigem Wissensstand nur eine geringe Belastung von Gemüse und Obst zu erwarten. Bei höherer Belastung des Wassers und längerer Verwendung dieses Gießwassers ist eine Belastung von Obst und Gemüse zu erwarten.

Da Menschen eine Vielzahl von Lebensmitteln zu sich nehmen, ist das Risiko durch den gelegentlichen Verzehr von Produkten, die in belasteter Erde angebaut oder mit belastetem Wasser bewässert werden, wahrscheinlich gering. Personen, die einen großen Teil ihrer Produkte anbauen (Selbstversorger), könnten einer höheren potenziellen Exposition ausgesetzt sein.

Bei Nutztieren werden PFAS vom Futter und Tränkwasser auf tierische Lebensmittel wie Milch, Eier und Fleisch übertragen, wobei es deutliche Unterschiede zwischen Tierarten und der Art der PFAS gibt. Auch über den Boden können PFAS aufgenommen werden. Bisherige Untersuchungen haben jedoch gezeigt, dass Tränkwasser bei PFAS-Konzentrationen im Bereich des zukünftigen Trinkwasser-Parameterwertes (0,1 µg/l für die Summe der PFAS20) zu keinen Überschreitungen der PFAS-Höchstgehalte in Schweinefleisch führen dürfte. Bei höheren PFAS-Konzentrationen kann eine grenzwertüberschreitende Anreicherung von PFAS in tierischen Lebensmitteln nicht ausgeschlossen werden.

Quelle:  Stellungnahmen Risikobewertungsstelle der AGES „Beitrag Aufnahme von PFAS über Trinkwasser und etwaige weitere Maßnahmen“ vom 10.02.2023 sowie „Fragen zu Parameterwert und Risikobewertung von PFAS“ und „Risikobewertung zu PFAS im Trinkwasser“ vom 15.02.2023

  • Stellungnahmen Risikobewertungsstelle der AGES „Beitrag Aufnahme von PFAS über Trinkwasser und etwaige weitere Maßnahmen“ vom 10.02.2023 sowie „Fragen zu Parameterwert und Risikobewertung von PFAS“ und „Risikobewertung zu PFAS im Trinkwasser“ vom 15.02.2023

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

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