Gelegenheitsverkehr – nicht linienmäßige Personenbeförderung

Für die nicht-linienmäßige gewerbsmäßige Beförderung von Personen ist eine Konzession nach dem Gelegenheitsverkehrsgesetz erforderlich:

  • Taxigewerbe mit PKW
  • Mietwagengewerbe mit PKW oder Omnibus
  • Gästewagengewerbe mit PKW oder Omnibus
  • Ausflugswagen-(Stadtrundfahrten-)Gewerbe mit Omnibus

Die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen darf gemäß den Bestimmungen des Gelegenheitsverkehrsgesetzes nur auf Grund einer Konzession ausgeübt werden.

Für die Konzessionen (Gewerbeberechtigung) Personenbeförderungsgewerbe mit Pkw (Taxi) oder Gästewagengewerbe mit Pkw ist die jeweilige Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaften bzw. Magistrat) des Standortes zuständig.

Vorbereitungskurse für die Befähigungsprüfung für das Personenbeförderungsgewerbe werden mehrmals jährlich vom WIFI OÖ angeboten.

Für die Konzessionen (Gewerbeberechtigung) im Mietwagen- oder Ausflugswagen-(Stadtrundfahrten-) Gewerbe mit Omnibussen ist der Landeshauptmann (Amt der Oö. Landesregierung, Bahnhofplatz 1, 4020 Linz – Abteilung Verkehr) zuständig.

Voraussetzungen für die Konzessionserteilung (Omnibus):

  • fachliche Eignung (Befähigungsnachweis)
  • persönliche Zuverlässigkeit
  • finanzielle Leistungsfähigkeit
  • tatsächliche und dauerhafte Niederlassung in Österreich
  • geeignete Abstellplätze außerhalb von Straßen mit öffentlichem Verkehr

Das Ansuchen um Erteilung der Konzession für das Mietwagengewerbe mit Omnibussen bzw. für das Ausflugswagen (Stadtrundfahrten)-gewerbe (sowie die Konzessionserweiterung) ist ausschließlich mittels ausgefülltem Formular inklusive der anzuschließenden Beilagen (siehe Formulare) bei der zuständigen Abteilung per Post oder E-Mail einzubringen.

Für Fahrten in die EU-Staaten ist zusätzlich die sogenannte EU-Gemeinschaftslizenz erforderlich. Diese vom Landeshauptmann auszustellende Lizenz dient als Nachweis dafür, dass der jeweilige Unternehmer tatsächlich im Besitz einer Konzession zur Ausübung des Personenbeförderungsgewerbes ist.

Der Anmeldung zur Befähigungsprüfung sind folgende Unterlagen anzuschließen:

  • Urkunden zum Nachweis des Vor- und Familiennamens (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde bei Namensänderung)
  • Nachweis des Wohnsitzes (Meldebestätigung)
  • Nachweis der Staatsbürgerschaft (Reisepass, Personalausweis, Aufenthaltsberechtigung)
  • allfällige Anträge auf Ausstellung von Bescheinigungen für die Anrechnung von Prüfungsteilen bei Vorlage der entsprechenden Urkunden

Die Anmeldung ist bis spätestens 6 Wochen vor Prüfungstermin einzubringen. Nach Anmeldung wird die Prüfungsgebühr vorgeschrieben. Nach erfolgter Einzahlung ist der Antritt zur Prüfung möglich.

Nächste Termine zur Befähigungsprüfung:

Nachweis der fachlichen Eignung Beförderungsgewerbe mit PKW (Taxi):

  • Schriftlich: 06. Mai 2025
  • Mündlich: 15. Mai 2025
  • Schriftlich: 04.11.2025
  • Mündlich:  11.11.2025

Nachweis der fachlichen Eignung Personenkraftverkehr (Omnibus):

  • Schriftlich: 03.02.2026
  • Mündlich:  10.02.2026

 

Verordnungen des Landeshauptmannes von Oberösterreich über verbindliche Tarife für das Personenbeförderungsgewerbe mit PKW (Taxi)

Formulare

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: