Die Prüfungen zum Nachweis der fachlichen Eignung für das Güterbeförderungsgewerbe im grenzüberschreitenden Güterverkehr, die für den 14.04.2020 (schriftlicher Teil) sowie den 23.04.2020 und 24.04.2020 anberaumt wurden, müssen aufgrund der gegenwärtigen Situation (Corona-Virus) verschoben werden.
Ein Ersatztermin kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht festgelegt werden. Es müssen in diesem Zusammenhang die Entwicklungen in den nächsten Wochen abgewartet werden.
Wir bitten um Verständnis!
Sobald ein neuer Termin feststeht, werden wir alle Prüfungswerber davon in Kenntnis setzen.
Voraussetzungen zur Erlangung einer Konzession für das Güterbeförderungsgewerbe:
Zur Ausübung des Güterbeförderungsgewerbes mit Kraftfahrzeugen bedarf es gemäß dem Güterbeförderungsgesetz 1995 (ab 3.500 kg höchstzulässigem Gesamtgewicht der verwendeten Fahrzeuge) einer Konzession. Diese wird für die Güterbeförderung im innerstaatlichen Verkehr von der Bezirksverwaltungsbehörde, im grenzüberschreitenden Verkehr vom Landeshauptmann erteilt.
Diese Konzession ist zu erteilen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt werden. Vorausgesetzt wird dabei unter anderem die persönliche Zuverlässigkeit, die finanzielle Leistungsfähigkeit und die fachliche Eignung. Die fachliche Eignung ist durch Ablegung einer Befähigungsprüfung vor einer vom Landeshauptmann zu bestellenden Kommission nachzuweisen.
Analog zur Personenbeförderung ist für Fahrten in die EU-Staaten zusätzlich eine EU-Gemeinschaftslizenz erforderlich. Diese vom Landeshauptmann auszustellende Lizenz dient als Nachweis dafür, dass der jeweilige Unternehmer tatsächlich im Besitz einer Konzession zur Ausübung des Güterbeförderungsgewerbes ist.
Die Anträge auf Zulassung zur Befähigungsprüfung, Erteilung einer Konzession für den grenzüberschreitenden Verkehr sowie Ausstellung einer EU-Gemeinschaftslizenz sind jeweils beim Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Verkehr, 4021 Linz, Bahnhofplatz 1, einzubringen.
Formulare
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Nachweis der fachlichen Eignung für das Güterbeförderungsgewerbe (SVD-Verk/E-1)
Die Prüfung ist in dem Mitgliedsstaat abzulegen, in dem der Prüfungswerber seinen gewöhnlichen Aufenthalt (Wohnsitz) hat oder in dem er arbeitet (ausnahmslos – Artikel 8 Abs. 2 VO (EG) 1071/2009)
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Fahrerbescheinigung für Nicht-EU-Bürger (SVD-Verk/E-4)
Antrag auf Ausstellung
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Geschäftsführerbestellung für Verkehrsgewerbe (Güterbeförderung, Personenbeförderung) (SVD-Verk/E-5)
Ansuchen um Genehmigung
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EU-Gemeinschaftslizenz für den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr (SVD-Verk/E-7)
Antrag auf Ausstellung
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Ansuchen einer Einzelfirma für Verkehrsgewerbe (SVD-Verk/E-11)
Konzenssionsansuchen
Herunterladen . - Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit - Güterbeförderung .
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Gewerbeausschließungsgründe (SVD-Verk/E-40)
Erklärung
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