Schiffsführerpatent
Zum Führen eines Motorbootes auf österreichischen Binnengewässer ist ein Befähigungsnachweis (Schiffsführerpatent) erforderlich.
Ausnahmen:
ausländische Führer von Sportfahrzeugen, die einen entsprechenden ausländischen Befähigungsnachweis besitzen
- Führer von Motorfahrzeugen mit einer Antriebsleistung von weniger als 4,4 kW
- Führer von Ruderfahrzeugen
- Führer von Flößen
- Führer von Segelfahrzeugen
Vorläufiges Schiffsführerpatent
Seit 1. Juli 2006 gibt es ein vorläufiges Schiffsführerpatent. Damit können Sie sofort nach bestandener Prüfung bis zum Erhalt des Schiffsführerpatentes Fahrzeuge führen.
Hinweis:
Für die Übersendung eines Schiffsführerpatentes wird der Betrag von 27 Euro in Rechnung gestellt.
Weiterführende Informationen
-
Schiffsführerpatent (SVD-Verk/E-24)
Antrag auf Zulassung zur Prüfung gemäß § 125 SchFG
Herunterladen .