Unter "Drohnen" werden landläufig ferngesteuerte, unbemannte Fluggeräte, zum Beispiel: Multicopter, verstanden. Schrittweise beginnend mit 01.07.2020 trat eine EU-Verordnung (Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 vom 24.05.2019) in Kraft, die genaue Regelungen für den Betrieb von Drohnen festlegt. Insbesondere werden Betriebskategorien für Drohnen, Registrierungspflichten für Betreiber, Mindestalter und Kompetenzanforderungen für Piloten bestimmt.
Bitte informieren Sie sich vor dem Kauf einer Drohne, welche Voraussetzungen beim Betrieb der Drohne zu erfüllen sind.
Wann Sie eine Bewilligung für Ihre Drohne benötigen, welche Kategorien von Drohnen es gibt, wo Sie damit fliegen dürfen und welche gesetzlichen Vorschriften zu beachten sind, finden Sie unter den folgenden Links:

