Landespreise für Kultur und Talentförderungsprämien

Das Land Oberösterreich vergibt jährlich Landespreise für Kultur sowie Talentförderungsprämien, in Anerkennung herausragender künstlerischer, kultureller und wissenschaftlicher Leistungen.

Bewerbungsrichtlinien

Landespreise für Kultur

  • Ab dem 36. Lebensjahr
  • Aus Oberösterreich stammend oder mindestens vier Jahre ständiger Wohnsitz bzw. Mittelpunkt des Lebensinteresses in Oberösterreich oder
  • das künstlerische oder wissenschaftliche Werk ist in hervorragender Weise für Oberösterreich bedeutsam.
  • Die Bewerberinnen oder Bewerber müssen Urheber im Sinne des § 10 Abs. 1 des Urheberrechtsgesetzes sein.
  • Personengruppen, die überwiegend aus Oberösterreich stammen, und sich mit einem gemeinsamen Projekt bewerben, sofern die Gruppenmitglieder Miturheber im Sinne des § 11 Abs. 1 und 2 UrhG eines gemeinsamen Werkes sind und sich sämtliche Miturheber dieses gemeinsamen Werkes bewerben.

Talentförderungsprämien

  • Bis zum 35. Lebensjahr. Bei Nachweis von Kindererziehungszeiten erhöht sich die Altersgrenze bis zum 40. Lebensjahr, pro Kind maximal 3 Jahre, insgesamt maximal 5 Jahre.
  • Aus Oberösterreich stammend oder mind. 4 Jahre ständiger Wohnsitz bzw. Mittelpunkt des Lebensinteresses in Oberösterreich oder
  • Personengruppen, die überwiegend aus Oberösterreich stammen, und sich mit einem gemeinsamen Projekt bewerben, sofern die Gruppenmitglieder Miturheber im Sinne des § 11 Abs. 1 und 2 UrhG eines gemeinsamen Werkes sind und sich sämtliche Miturheber dieses gemeinsamen Werkes bewerben.

 

Bewerbungsfrist bis 31. Mai 2024

 

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: