Bewerbungsrichtlinien
Landespreise für Kultur
- Ab dem 36. Lebensjahr
- Aus Oberösterreich stammend oder mindestens vier Jahre ständiger Wohnsitz bzw. Mittelpunkt des Lebensinteresses in Oberösterreich oder
- das künstlerische oder wissenschaftliche Werk ist in hervorragender Weise für Oberösterreich bedeutsam.
- Die Bewerberinnen oder Bewerber müssen Urheber im Sinne des § 10 Abs. 1 des Urheberrechtsgesetzes sein.
- Personengruppen, die überwiegend aus Oberösterreich stammen, und sich mit einem gemeinsamen Projekt bewerben, sofern die Gruppenmitglieder Miturheber im Sinne des § 11 Abs. 1 und 2 UrhG eines gemeinsamen Werkes sind und sich sämtliche Miturheber dieses gemeinsamen Werkes bewerben.
Talentförderungsprämien
- Bis zum 35. Lebensjahr. Bei Nachweis von Kindererziehungszeiten erhöht sich die Altersgrenze bis zum 40. Lebensjahr, pro Kind maximal 3 Jahre, insgesamt maximal 5 Jahre.
- Aus Oberösterreich stammend oder mind. 4 Jahre ständiger Wohnsitz bzw. Mittelpunkt des Lebensinteresses in Oberösterreich oder
- Personengruppen, die überwiegend aus Oberösterreich stammen, und sich mit einem gemeinsamen Projekt bewerben, sofern die Gruppenmitglieder Miturheber im Sinne des § 11 Abs. 1 und 2 UrhG eines gemeinsamen Werkes sind und sich sämtliche Miturheber dieses gemeinsamen Werkes bewerben.
Bewerbungsfrist bis 31. Mai 2024
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AUSSCHREIBUNG - Landespreise für Kultur / Talentförderungsprämien 2024
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Detaillierte Informationen zur aktuellen Ausschreibung und der Bewerbungsmöglichkeit.
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Landespreise für Kultur / Talentförderungsprämien / OÖ Volkskulturpreis / Künstlerische Stipendien (KGD-K/E-1)
Bewerbung
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