Hausordnung für Amtsgebäude und Standorte ohne Sicherheitskontrollen

Diese Hausordnung dient Ihrer Sicherheit und einem geordneten Dienstbetrieb. Wir ersuchen Sie daher höflich, nachstehend angeführte Punkte unbedingt zu beachten und einzuhalten.

Sehr geehrte Damen und Herren!

Die Zufriedenheit unserer Kundinnen und Kunden ist uns sehr wichtig. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, damit Sie ihr Anliegen so einfach und unbürokratisch wie möglich abwickeln können.

Diese Hausordnung dient Ihrer Sicherheit und einem geordneten Dienstbetrieb. Wir ersuchen Sie daher höflich, nachstehend angeführte Punkte unbedingt zu beachten und einzuhalten.

Für Amtsgebäude/Standorte ohne Sicherheitskontrollen gilt:

  • Die Mitnahme von Waffen oder gefährlichen Gegenständen ist nicht gestattet.
  • Grundsätzlich keine Mitnahme von Tieren mit Ausnahme von Assistenzhunden
  • Rauchverbot in allen öffentlichen Gebäuden (§§ 12 und 13 Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz)
  • Keine Verwendung von offenem Licht und Feuer
  • Keine Verursachung von unnötigem und störendem Lärm sowie keine Verletzung des öffentlichen Anstandes
  • Keine Benützung von Sportgeräten (Inline-Skates, Skateboards, Rollschuhe etc.)
  • Keine Lagerung von (gefährlichen) Stoffen und Materialien in nicht sachgerechter Art (z.B. in Fluchtwegbereichen)
  • Keine Entsorgung von Müll und Altstoffen
  • Keine Beschädigung und Verunreinigung von Gebäude und Einrichtung
  • Keine Werbung, Verkaufsgeschäfte und sonstiger Warenvertrieb, keine Durchführung von Sammelaktionen
  • Keine Benützung der Lifte im Brandfall

 

Verstöße gegen die Hausordnung haben zivilrechtliche Konsequenzen zur Folge.