Geschäftsverteilung der Oö. Landesregierung

Die Geschäftsverteilung regelt die Zusammensetzung der Oö. Landesregierung und ordnet den Mitgliedern der Oö. Landesregierung Aufgabengruppen zu.

Die Geschäftsverteilung wird im Landesgesetzblatt (LGBl.) kundgemacht. Aufgeteilt werden Aufgaben der

  • Landesverwaltung (Zuständigkeit: Landesregierung)
  • Mittelbaren Bundesverwaltung (Zuständigkeit: Landeshauptmann)
  • Auftragsverwaltung (Zuständigkeit: Landeshauptmann)

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