Geschäftsverteilung der Oö. Landesregierung

Die Geschäftsverteilung regelt die Zusammensetzung der Oö. Landesregierung und ordnet den Mitgliedern der Oö. Landesregierung Aufgabengruppen zu.

Die Geschäftsverteilung wird im Landesgesetzblatt (LGBl. Nr. 56/2025) kundgemacht. Aufgeteilt werden Aufgaben der

  • Landesverwaltung (Zuständigkeit: Landesregierung)
  • Mittelbaren Bundesverwaltung (Zuständigkeit: Landeshauptmann)
  • Auftragsverwaltung (Zuständigkeit: Landeshauptmann)

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