Stipendien für Habilitandinnen und Habilitanden in Humanmedizin

Das Stipendium kann sowohl zur Vorbereitung einer Habilitation als auch zum Erreichen einer habilitationsäquivalenten Leistung in Anspruch genommen werden. Die Bewerbungsfrist endet am 31. Oktober 2024.

Das Gesundheits- und Wissenschaftsressort des Landes Oberösterreich schreibt Stipendien für Habilitandinnen und Habilitanden in Humanmedizin an der Johannes Kepler Universität Linz in Oberösterreich aus.

Das Ziel ist die Unterstützung hervorragend qualifizierter Ärztinnen und Ärzte, die in Oö. Spitälern tätig sind, insbesondere im Hinblick auf ihre Karriereentwicklung und Universitätslaufbahn.

Das Stipendium kann sowohl zur Vorbereitung einer Habilitation als auch zum Erreichen einer habilitationsäquivalenten Leistung in Anspruch genommen werden.

Nach Abschluss der Förderung soll eine Qualifikationsstufe erreicht sein, die zur Bewerbung um eine in- oder ausländische Venia docendi befähigt (Habilitation oder gleichwertige Qualifizierung).

Anforderungen

  1. Bewerberinnen und Bewerber müssen ein abgeschlossenes Doktoratsstudium der Humanmedizin einer Universität vorweisen können. Ausländische Studienabschlüsse benötigen eine Nostrifikation an einer der inländischen medizinischen Universitäten. Bereits habilitierte Ärztinnen und Ärzte sind von der Bewerbung ausgeschlossen.
  2. Bewerberinnen und Bewerber müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung ihre berufliche Tätigkeit in Oberösterreich ausüben und sollen nach Möglichkeit nach Erhalt des Stipendiums entweder drei Jahre oder mindestens bis zur Erlangung der Venia legendi in Oberösterreich tätig sein.
  3. Bewerberinnen und Bewerber müssen einschlägig wissenschaftlich gearbeitet haben und dies durch Publikationen in Peer-Review-Journalen nachweisen. Minimalanforderung für die Einreichung sind eine Publikation in einem Topjournal, sowie fünf Publikationen in einem Standardjournal (vier Arbeiten als Erstautor). Vorarbeiten zu den geplanten Habilitationsvorhaben in Bezug auf die Lehre müssen vorhanden sein.
  4. Bewerberinnen und Bewerber müssen eine Lektorinnen-Tätigkeit bzw. Lektoren-Tätigkeit an der Johannes Kepler Universität Linz vorweisen.
  5. Bewerberinnen und Bewerber müssen einen Karriereplan vorlegen, in welchem das geplante Habilitationsvorhaben und dessen zeitlicher Rahmen anzugeben sind.
  6. Zum Zeitpunkt der Antragstellung soll die Altersgrenze von 45 Jahren nicht überschritten sein. Kindererziehungszeiten und alternative Bildungswege werden berücksichtigt. Ergibt die Prüfung des Antrags, dass die Anforderungen an ein Karriereentwicklungsprogramm nicht erfüllt werden können, behält sich die ausschreibende Organisation vor, die Begutachtung nicht einzuleiten und das Ansuchen von der Liste der zu behandelnden Anträge abzusetzen.
  7. Es werden nur Anträge gefördert, welche eine Habilitation an der Johannes Kepler Universität anstreben.

Art und Umfang der Förderung

Dauer

Die Förderungsdauer beträgt fünf Jahre.

Förderungsleistung

Nach Entscheidung der Fachjury kann die Höhe des Stipendiums bis zu 12.000,00 Euro betragen.

Die Mittel werden zunächst für fünf Jahre bewilligt und der Habilitandin oder dem Habilitand zu Beginn mit 50 Prozent der zugesagten Stipendiatshöhe zur Verfügung gestellt.

Nach Einlagen der Bestätigung über die erfolgreiche Habilitation (Vorlage an die Abteilung Gesundheit) wird der verbleibende Anteil (50 Prozent) der zugesagten Stipendiatssumme ausbezahlt.

Es gilt das Verbot der Doppelförderung. Das bedeutet, dass ein beantragtes Projekt nicht bereits durch eine andere Stelle finanziert werden darf.

Die Habilitandin oder der Habilitand gestattet dem Land zu Promotionszwecken das Habilitationsstipendium betreffend, auf bereits veröffentlichte Aufsätze und Artikel der geförderten Habilitationsschrift hinzuweisen. Auch verweist die Habilitandin oder der Habilitand in der Habilitationsschrift, dass die Habilitation durch das Gesundheits- und Wirtschaftsressorts des Landes unterstützt wurde.

Vergabe

Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Soziales und Gesundheit, unter der Leitung des Landessanitätsdirektors.

Die Vergabe der Stipendien erfolgt durch eine Fachjury.

Die Interessentinnen und Interessenten können ihre Anträge ab 1. Mai 2024 an die unten angeführte Adresse senden.

Bewerbung

Die Bewerbungsfrist endet am 31. Oktober 2024.

Die Bewerbung unter Beischließung der erforderlichen Unterlagen schicken Sie bitte direkt an folgende Adresse (per Post oder per E-Mail):

Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Soziales und Gesundheit
Abteilung Gesundheit
Kennwort: Habilitationsstipendium
Bahnhofplatz 1
4021 Linz
E-Mail: ges.post@ooe.gv.at

 

Formular

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: