Gesundheitsreferenten der Bundesländer tagten in Baden bei Wien: Hospiz und palliativmedizinische Versorgung müssen in die Regelfinanzierung im Gesundheitswesen - Sorge um medizinische Versorgung im ländlichen Raum einer der großen Schwerpunkte

Landeskorrespondenz

(LK) Die Gesundheitsreferenten der Bundesländer trafen sich am 28. und am 29. April 2015 in Baden bei Wien zu ihrer Frühjahrstagung. Aus der Fülle der Beratungspunkte sind für Oberösterreichs Gesundheitsreferenten Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer folgende Themen von besonderer Bedeutung:

 

Der Ausbau und die Sicherstellung sowie die Aufnahme der Finanzierung in das Regelsystem der Palliativ- und Hospizversorgung haben rasch zu erfolgen. Über Antrag von Landeshauptmann Pühringer wurde dies einstimmig von den Gesundheitsreferenten beschlossen. Damit ist sowohl die öffentliche Hand als auch die Sozialversicherung gefordert, die entsprechenden Schritte und die gesetzliche Verankerung der Finanzierung zu schaffen.

 

Landeshauptmann Pühringer: „Aufgrund der demografischen Entwicklung fällt diesem Bereich eine immer größere Bedeutung zu und zur ´Würde des Lebens´ gehört ganz wesentlich auch die ´Würde am Ende des Lebens´ und auch das ´würdige Sterben´. Die derzeitigen Finanzierungssysteme sind weitgehend auf Projektbasis und in Sondermodellen, gehören aber nach Meinung aller Gesundheitsreferenten in das Regelsystem.

 

Sicherung der ärztlichen Versorgung im ländlichen Raum

 

Ein weiterer Schwerpunkt war die Sicherung der ärztlichen Versorgung im ländlichen - insbesondere im besonders peripheren – Raum. Hier sind oftmalige erfolglose Ausschreibungen von Arztstellen ein Signal, dass die Versorgung gerade im Hinblick auf die Alterspyramide der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte rascher als angenommen zum Problemfall wird.

 

Die Gesundheitsreferenten verlangen daher einerseits Änderungen bei der Zuerkennung von Hausapotheken – nur durch sie sind manche Dorfarztstellen akzeptabel für Ärzte – und andererseits die rasche Umsetzung der neuen Ärzteausbildungsordnung, die auch eine Finanzierung der Ausbildung in Lehrpraxen – bei niedergelassenen Ärzten – bringen soll.

 

Landeshauptmann Pühringer: „Die Praxis auch bei niedergelassenen Ärzten ist im Rahmen der Ärzteausbildung besonders wichtig, weil wir auch in Zukunft junge Leute brauchen, die sich für den niedergelassenen Bereich entscheiden, den sie aber derzeit in der Ausbildung nicht ausreichend kennen lernen.“ Zur Finanzierung meint Pühringer: „Hier ist in erster Linie die Sozialversicherung gefordert, weil bei der Spitalsärzteausbildung ohnedies Länder und Gemeinden durch die Abgangsdeckung der Spitäler den Löwenanteil leisten.“

 

Rechtliche Grundlage für regionale Gesundheitszentren

 

Weiters fordern die Gesundheitsreferenten eine rasche Verabschiedung eines PHC-Gesetzes (Primary Health Care Center) als Grundlage für die Schaffung von Gesundheitszentren im niedergelassenen Bereich. Hier geht es um die Fragen der rechtlichen Grundlagen, der Organisation, der Steuerung und Finanzierung.

 

„Das sind Zukunftsmodelle im Bereich der ärztlichen Versorgung im niedergelassenen Bereich, die Qualität und Service für die Patientinnen und Patienten bedeuten. Sie müssen aber von der Grundstruktur so aufgestellt werden, dass sie breit angelegt werden können, denn es gibt im Land genügend Leute, die in derartige Einrichtungen investieren würden, wenn es der Gesetzgeber zulässt. In der Vernetzung von niedergelassenen Allgemein­medizinern, Fachärzten, Regionalkrankenhäusern, den übrigen Gesundheits­berufen, wie Physio­therapeuten etc. aber auch Sozialstellen (Pflege) liegt ein wichtiges Zukunftspotenzial bei der Neugestaltung der medizinischen Versorgung“, stellt Landeshauptmann Pühringer fest.

 

Erweiterung der Studienplätze für Humanmedizin

 

Ein Anliegen von Landeshauptmann Pühringer, das er bereits mehrmals forderte, ist ebenfalls einstimmig von der Gesundheitsreferentenkonferenz beschlossen worden: Die Erweiterung der Studienplätze für Humanmedizin. „Ich halte die derzeitige Regelung für unfair. Am Beispiel der Medizinischen Fakultät können aufgrund der eingeschränkten Aufnahmezahlen nur 10 Prozent der Bewerber/innen genommen werden. Es sind aber ganz sicher von den restlichen 90 Prozent nicht alle ungeeignet für ein Medizinstudium. Eine Erweiterung der Studienplätze ist auch im Hinblick auf die demografische Entwicklung beim Arztberuf jedenfalls gerechtfertigt“, betont Pühringer.