Haupteinschreibetermin für das Schuljahr 2015/2016 an Landesmusikschulen

Landeskorrespondenz

(LK) Der Haupteinschreibetermin für das Schuljahr 2015/2016 wurde oberösterreichweit von 13. bis 24. April 2015 festgelegt.

Aufgrund der örtlichen und personellen Verhältnisse werden an den Landesmusikschulen die Einschreibungen nur an bestimmten Tagen durchgeführt. Die genauen Termine werden örtlich verlautbart und können auch an den jeweiligen Musikschulen erfragt werden.

Bei der Einschreibung ist ein Anmeldeformular auszufüllen. Die Einschreibung ist der Abschluss eines privatrechtlichen Vertrages und gilt jeweils für die Dauer eines Schuljahres. Schüler/innen, die sich bereits im Vorjahr angemeldet haben und nicht aufgenommen sondern nur vorgemerkt werden konnten, müssen demnach um neuerliche Aufnahme für das nächste Schuljahr ansuchen. Schüler/innen, die bereits unterrichtet werden, bekommen das Anmeldeformular von ihrer Lehrperson. Das Ansuchen um Aufnahme ist vom Zahlungsberechtigten zu unterfertigen.

Im Zuge von Neueinschreibungen werden die Schüler/innen bzw. Erziehungsberechtigten fachlich beraten, außerdem wird eine Schulordnung ausgehändigt.

Das Schulgeld beträgt derzeit bei einer Unterrichtsdauer von wöchentlich 50 Minuten im

a) Unterricht in Gruppen mit über drei Schüler/innen                   96 Euro pro Semester
c) Unterricht in Dreiergruppen                                                    130 Euro pro Semester
d) Unterricht in Zweiergruppen                                                   160 Euro pro Semester
e) Einzelunterricht                                                                       266 Euro pro Semester

Das Schulgeld wird semesterweise, d.h. zweimal im Schuljahr vorgeschrieben.

Für Schüler/innen ab dem 19. Lebensjahr wird ein um 50 % erhöhtes Schulgeld eingehoben. Davon ausgenommen sind Schüler/innen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, für die eine Familienbeihilfe gewährt wird oder die den Präsenz- oder Zivildienst leisten. Weiters sind davon erwachsene Schüler/innen ausgenommen, wenn mindestens ein Kind von ihnen die Musikschule besucht und die OÖ. Familienkarte vorgelegt wird.