Änderungen ab 1. November 2025
Behördenaustausch:
Waffenbehörden dürfen künftig Stellungsergebnisse des Bundesheeres einsehen, welche in das psychologische Gutachten zur Beurteilung der waffenrechtlichen Verlässlichkeit miteinfließen.
Verlängerte Abkühlphase:
Zwischen Waffenkauf und -erhalt müssen bei Ersterwerb je Waffenkategorie künftig vier Wochen vergehen.
Maßnahmen ab Mitte 2026
Strengere Verlässlichkeitsprüfung für Waffenbesitzer
Höhere Anforderungen an psychologische Gutachten
→ inkl. verpflichtendem Gespräch und neuen Testverfahren
Zehnjährige Sperre bei zweimaliger negativer Beurteilung innerhalb eines Jahres
Höheres Mindestalter:
Kategorie A & B: von 21 auf 25 Jahre
Kategorie C: von 18 auf 21 Jahre
(Ausnahmen für berufliche Nutzung)
Probephase von fünf Jahren bei erstmaliger Bewilligung
Erweiterte Kontrollbefugnisse im Umfeld von Schulen und Kindergärten
Strengere Regeln für den privaten Waffenverkauf (Überlassung nur mehr über Waffenhändler)
Weiterführende Informationen

