Medienaussendungen
Hausordnung
Kundmachung gemäß § 13 AVG 1991
Verordnungen der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck
- Verordnung King of the Lake 20.09.2025 .
- Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck betreffend die Ermächtigung gemäß Passgesetz 1992 (Passgesetz-Ermächtigungs-Verordnung 2024 – Bezirk Vöcklabruck) .
- Verordnung §48 Mediengesetz - Plakatierungsverordnung .
Mündliche Verhandlungen
- BHVBWA-2021-33496-30-MP Kundmachung_Überprüfung_Mondsee W3 Immobilien 5310 Mondsee Verschiebung auf den 12.03.2026 .
- BHVBWA-2023-231112_25_MP Kundmachung_Bewilligung_Gemeinde_Zell_am_Pettenfirst Regenwasserkanalisation Kreuth am 03.03.2026 .
- BHVBWA-2023-264445 Kundmachung_Überprüfung_Puchkirchen_am_Trattberg Kläranlagenaussleitung am 03.03.2026 .
- Gemeinde St. Lorenz, SMS Austria GmbH, wasserrechtliche Überprüfung für die Neuerrichtung und Entwässerung der asphaltierten Zufahrts- und Stellflächen, sowie Ableitung der Dachflächenwässer auf dem Grst. Nr. 1221/13, am 05.03.2026, BHVBWA-2019-119045 .
- Marktgemeinde Frankenmarkt, Holzindustrie Stallinger GmbH, Errichtung einer Lagerhalle für Holzpellets und Schnittholz, am 09.03.2026, BHVBBA-2025-351460 .
- Marktgemeinde Timelkam, Gas- und Dampfkraftwerk Timelkam GmbH, Anpassung der Fischaufstiegshilfe an den Stand der Technik gemäß 3. Sanierungsprogramm für Fließgewässer, am 23.02.2026, BHVBWA-2022-282805, .
- Gemeinde Neukirchen an der Vöckla, Kraftholz Neuhofer GmbH, Einsatz neuer Maschinen, am 24.02.2026, BHVBBA-2026-39904 .
- Regau, Pigmentsolution GmbH, Errichtung einer Produktionsanlage, 24.02.2026, BHVBBA-2026-8509 .
- FH Burgau GesbR, wr. Bewilligung für den Abbruch und die Neuerrichtung eines Bootshauses + Neugestaltung des Uferbereiches auf dem Attersee-Gst. Nr. 1998/83 bzw. vor dem Ufer-Gst. Nr. 1998/81, KG Unterach, am 23.02.2026, BHVBWA-2025-384042 .
- Wassergenossenschaft Hocheck 1, wr. Überprüfung für die Wasserentnahme aus einem Brunnen auf dem Gst. Nr. 1216/2, KG Geretseck und Gemeinde Pöndorf, am 10.03.2026, BHVBWA-2023-48567 .
- BHVBWA-2024-96032 Kundmachung_Bewilligung_Regau WG Schörflingerstraße am 25.02.2026 08:30 Uhr .
- Gemeinde Manning, wr. Bewilligung für die Ableitung der auf den Gst. Nr. 48/2, 66/2 und 66/5, KG Manning, anfallenden Oberflächenwässern in den Ottnanger Redlbach, am 16.02.2026, BHVBWA-2025-398953 .
- Wassergenossenschaft Redl-Zipf, Abänderung der wr. Bewilligung einer bestehenden Entwässerungsanlage durch Umlegung von Drainagen im Bereich des Betriebsbaugebietes Neudorf, am 16.02.2026, BHVBWA-2025-413043 .
- BHVBWA-2021-33496 Kundmachung_Überprüfung_Kleinwasserkraftwerk_MondseeW3 Immobilien Gmbh am 26.02.2026 .
- BHVBWA2024-15983 2. TEIL Kundmachung_Überprüfung_Frankenburg_am_Hausruck GE Healthcare Austria GmbH am 19.02.2026 .
- BHVBWA-2024-52614 Kundmachung_Überprüfung_Frankenburg_am_Hausruck GE Healthcare Austria GmbH Niederschlagswässerableitung -Tiefenbach am 19.02.2026 .
- BHVBWA-2025-63826 Kundmachung_Bewilligung_Attnang-Puchheim Franz Schmid Gesellschaft m. b. H. am 19.02.2026 .
- Wassergenossenschaft Thalham, wr. Bewilligung für das Detailprojekt Trink- und Nutzwasserversorgungsanlage - Hochbehälter inkl. Druckerhöhungsanlage, am 03.03.2026, BHVBWA-2025-411348 .
- Energie AG Oberösterreich, wr. Bewilligung für die Errichtung einer Zufahrtsbrücke über die Vöckla zur Aschedeponie der Energie AG Timelkam bei Fluss-km 10,395 zwischen den Gst. Nr. 107/3 u. 1146/1, KG Timelkam, am 19.02.2026, BHVBWA-2025-345654 .
- Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Straßenbau und Verkehr, Abt. Brücken- und Tunnelbau, wr. Bewilligung für die Generalsanierung inkl. Tragwerksverbreiterung der Klausbachbrücke, am 19.02.2026, BHVBWA-2025-408925 .
- BHVBWA-2021-238269 Kundmachung_Überprüfung_Vöcklabruck Bosniakisch-Österreichischer Kulturverein VB am 27.01.2026 .
Bekanntmachungen Seveso
- Inspektion der Evonik Fibres GmbH gem. § 84k Abs. 6 GewO 1994 .
- Inspektion der Lenzing Aktiengesellschaft gem. § 84k Abs. 6 GewO 1994 .
- Kundmachung Strategische Umweltprüfung (SUP) Oö. Energieraumplanungsverordnung Teil 2 - Beschleunigungsgebiete Auflage des Planungsberichts (inklusive Umweltbericht) .
- Verordnung über die Höhe der Gebühr einer Hundemarke vom 27. Juni 2022 .
- Fundtiere - Kundmachung vom 25. November 2008 .
Hinweis AVG:
§41. (1) Die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung hat durch persönliche Verständigung der bekannten Beteiligten zu erfolgen. Wenn noch andere Personen als Beteiligte in Betracht kommen, ist die Verhandlung überdies an der Amtstafel der Gemeinde, durch Verlautbarung in der für amtliche Kundmachungen der Behörde bestimmten Zeitung oder durch Verlautbarung im elektronischen Amtsblatt der Behörde kundzumachen.
§42. (1) Wurde eine mündliche Verhandlung gemäß §41 Abs. 1 zweiter Satz und in einer in den Verwaltungsvorschriften vorgesehenen besonderen Form kundgemacht, so hat dies zur Folge, dass eine Person ihre Stellung als Partei verliert, soweit sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erhebt. Wenn die Verwaltungsvorschriften über die Form der Kundmachung nichts bestimmen, so tritt die im ersten Satz bezeichnete Rechtsfolge ein, wenn die mündliche Verhandlung gemäß § 41 Abs. 1 zweiter Satz und in geeigneter Form kundgemacht wurde.
(1a) Die Kundmachung im Internet unter der Adresse der Behörde gilt als geeignet, wenn sich aus einer dauerhaften Kundmachung an der Amtstafel der Behörde ergibt, dass solche Kundmachungen im Internet erfolgen können und unter welcher Adresse sie erfolgen. Sonstige Formen der Kundmachung sind geeignet, wenn sie sicherstellen, dass ein Beteiligter von der Verhandlung voraussichtlich Kenntnis erlangt.

