Medienaussendungen
Hausordnung
Kundmachung gemäß § 13 AVG 1991
Verordnungen der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck
- Verordnung King of the Lake 20.09.2025 .
- Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck betreffend die Ermächtigung gemäß Passgesetz 1992 (Passgesetz-Ermächtigungs-Verordnung 2024 – Bezirk Vöcklabruck) .
- Verordnung §48 Mediengesetz - Plakatierungsverordnung .
Mündliche Verhandlungen
- ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft, wr. Überprüfung für die Sanierung der A1 Westautobahn etc., am 17.09.2026, BHVBWA-2020-172131 .
- ABSAGE einer mündlichen Verhandlung betr. Bernadette Hellwagner und Christopher Treml, Wiederverleihung für die Ableitung häuslicher Abwässer aus dem Objekt Hub 4, am 01.09.2026, BHVBWA-2025-379276 .
- ABSAGE einer mündlichen Verhandlung betr. Bettina und Gerald Posch, wr. Bewilligung für die Ableitung häuslicher Abwässer aus dem Objekt Hub 5, Marktgemeinde Ottnang a. H. in den Untergrund, am 01.09.2026, BHVBWA-2025-56499 .
- Marktgemeinde Schörfling, Hufnagl Fitness GmbH, Errichtung und Betrieb eines Fitness- und Gesundheitsstudios, vom 24.08.2026 bis 07.09.2026, BHVBBA-2026-88452 .
- Wassergenossenschaft Aschl, wr. Bewilligung für das Detailprojekt "Brunnen und Versorgungsleitungen" sowie Festsetzung eines Schutzgebietes, am 03.09.2026, BHVBWA-2026-127934 .
- KB Ampflwang Besitz GmbH, wr. Bewilligung für das Detailprojekt "Nachnutzung Teilbereich "West" des ehem. Golfplatzes Ampflwang" und Löschung eines Wasserbenutzungsrechtes, am 01.09.2026, BHVBWA-2024-368903 .
- Gemeinde Oberhofen, Endesgrabner Johann, Errichtung einer Laubenerweiterung, eines Schankraumes und einer Überdachung, (Verhandlung Bau 08.09.2026) und (Einsicht Gewerbe vom 21.08.2026 bis 04.09.2026), BHVBBA-2025-268246 .
- Gemeinde Oberhofen, MACH ROTEC GmbH, Änderung (Erweiterung) der bestehenden Betriebsanlage durch Neuaufstellung von zusätzlichen Maschinen und eines Batteriespeichers, am 08.09.2026, BHVBBA-2026-189686 .
- Gemeinde Neukirchen an der Vöckla, Huemer-Park GmbH, Änderung (Erweiterung) der genehmigten Betriebsanlage durch Einbau eines Cafes und einer Backstube, von 21.08.2026 bis 04.09.2026, BHVBBA-2026-234859 .
- BHVBWA-56499_18_Tra Kundmachung_Wiederverleihung_Kleinkläranlage_Ottnang_am_Hausruck am 01.09.2026 .
- BHVBWA-2026-67994_8_EHM_Kundmachung_Bewilligung_Seewalchen_am_Attersee Maria-Antonia Hintsteiner .
- Gemeinde Weyregg a.A.,Dr. Jagersberger und Mag. Jagersberger, Errichtung eines Holzplateaus, die Errichtung eines Seeeinstieges, sowie Renaturierung eines Teilbereichs Attersee-Gst. 2382/1, Ufer Gst. Nr.: 473/4, am 31.08.2026, BHVBWA-2026-106370, .
- BHVBWA_2026_106370_10_EHM_Kundmachung_Bewilligung_Weyregg_am_Attersee am 31.08.2026 Sportverein Weyregg .
- BHVBWA_245667_16_Tra Verschiebung einer Verhandlung_Gemeinde Tiefgraben 31.08.2026 auf 14.00 Uhr .
- BHVBWA-2024-245667_16_ Tra Kundmachung_Bewilligung_Tiefgraben Oberflächenableitung am 31.08.2026 .
- Marktgemeinde Ampflwang i.H., KB Ampflwang Besitz GmbH, Erneuerung des Durchlasses am Wörmansedterbach im Bereich der Grst. Nr. 3197/2 und 3197/3, KG Ampfelwang sowie am Brendlbach im Bereich Gst. 2450, BHVBWA-2026-60607, am 27.08.2026 .
- Gemeinde St. Lorenz, Amt der OÖ Landesreg., Direktion Straßenbau und Verkehr, Abt. Brücken- und Tunnelbau, Erneuerung der Brücke über die Fuschler Ache bei km 21,968 und Wegbrücke bei km 22,072 an der B 154 Mondseestraße, am 27.08.2026, BHVBWA-2026-163523 .
- Marktgemeinde Frankenmarkt, KREBS Metallbau GmbH, Errichtung und Betrieb eines Lagergebäudes, am 25.08.2026, BHVBBA-2026-118618 .
- Marktgemeinde Frankenmarkt, Friedrich Paischer, Abbruch des Glasvorbaues und der Aufstockung des bestehenden Gebäudes, am 25.08.2026, BHVBBA-2025-390650 .
- Marktgemeinde Frankenburg am Hausruck, Errichtung und Betrieb einer Lackier- und Trockenkabine, 01.09.2026, BHVBBA-2026-10139 .
- Marktgemeinde Frankenburg a.H., Ableitung von Oberflächenwässern des Betriebsbaugebietes Au/Lessigen in den Altbach, wasserrechtliche Überprüfung, am 25.08.2026, BHVBWA-2024-98982, .
- Marktgemeinde Vöcklamarkt, Dr. Burger, Ableitung häuslicher Abwässer aus dem Objekt Gst. Nr.: 915/2, KG Walkering in den Winkelgraben - Wiederverleihung, am 25.08.2026, BHVBWA-2025-380345, .
- Marktgemeinde Mondsee, Werbe- und Folientechnik Bässler GmbH, Errichtung und Betrieb eines Produktionsbereiches und eines Handels für Werbe- und Folienmaterial, am 08.09.2026, BHVBBA-2026-61853 .
- Markus Pleiner Dachdecker & Spengler Meisterbetrieb GmbH & Co KG, Änderung durch diverse Umbauten, 25.08.2026, BHVBBA-2026-176386 .
- Marktgemeinde Ampflwang, O.Ö. Landes-Abfallverwertungsunternehmen GmbH, Neubau des Altstoffsammelzentrum, am 31.08.2026, BHVBBA-2026-150457 .
- Christine und Walter Kroiß, wr. Bewilligung für die Quellfassung und Quellsammelschacht auf dem Gst. Nr. 432/35, KG 50033 Wildenhag, sowie Festlegung eines Wasserschutzgebietes, am 25.08.2026, BHVBWA-2026-24708 .
- Marktgemeinde Seewalchen am Attersee, Lenzing Plastics GmbH & Co KG, Änderung der genehmigten Betriebsanlage durch Aufstellung von zwei zusätzlicher Zeltlagerhallen, am 25.08.2026 BHVBBA-2026-200897 .
Bekanntmachungen Seveso
- Inspektion der Evonik Fibres GmbH gem. § 84k Abs. 6 GewO 1994 .
- Inspektion der Lenzing Aktiengesellschaft gem. § 84k Abs. 6 GewO 1994 .
- Kundmachung Strategische Umweltprüfung (SUP) Oö. Energieraumplanungsverordnung Teil 2 - Beschleunigungsgebiete Auflage des Planungsberichts (inklusive Umweltbericht) .
- Verordnung über die Höhe der Gebühr einer Hundemarke vom 27. Juni 2022 .
- Fundtiere - Kundmachung vom 25. November 2008 .
Hinweis AVG:
§41. (1) Die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung hat durch persönliche Verständigung der bekannten Beteiligten zu erfolgen. Wenn noch andere Personen als Beteiligte in Betracht kommen, ist die Verhandlung überdies an der Amtstafel der Gemeinde, durch Verlautbarung in der für amtliche Kundmachungen der Behörde bestimmten Zeitung oder durch Verlautbarung im elektronischen Amtsblatt der Behörde kundzumachen.
§42. (1) Wurde eine mündliche Verhandlung gemäß §41 Abs. 1 zweiter Satz und in einer in den Verwaltungsvorschriften vorgesehenen besonderen Form kundgemacht, so hat dies zur Folge, dass eine Person ihre Stellung als Partei verliert, soweit sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erhebt. Wenn die Verwaltungsvorschriften über die Form der Kundmachung nichts bestimmen, so tritt die im ersten Satz bezeichnete Rechtsfolge ein, wenn die mündliche Verhandlung gemäß § 41 Abs. 1 zweiter Satz und in geeigneter Form kundgemacht wurde.
(1a) Die Kundmachung im Internet unter der Adresse der Behörde gilt als geeignet, wenn sich aus einer dauerhaften Kundmachung an der Amtstafel der Behörde ergibt, dass solche Kundmachungen im Internet erfolgen können und unter welcher Adresse sie erfolgen. Sonstige Formen der Kundmachung sind geeignet, wenn sie sicherstellen, dass ein Beteiligter von der Verhandlung voraussichtlich Kenntnis erlangt.

