Medienaussendungen
Hausordnung
Kundmachung gemäß § 13 AVG 1991
Verordnungen der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck
- Verordnung King of the Lake 20.09.2025 .
- Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck betreffend die Ermächtigung gemäß Passgesetz 1992 (Passgesetz-Ermächtigungs-Verordnung 2024 – Bezirk Vöcklabruck) .
- Verordnung §48 Mediengesetz - Plakatierungsverordnung .
Mündliche Verhandlungen
- BHVBWA2024-15983 2. TEIL Kundmachung_Überprüfung_Frankenburg_am_Hausruck GE Healthcare Austria GmbH am 19.02.2026 .
- BHVBWA-2024-52614 Kundmachung_Überprüfung_Frankenburg_am_Hausruck GE Healthcare Austria GmbH Niederschlagswässerableitung -Tiefenbach am 19.02.2026 .
- BHVBWA-2025-63826 Kundmachung_Bewilligung_Attnang-Puchheim Franz Schmid Gesellschaft m. b. H. am 19.02.2026 .
- Wassergenossenschaft Thalham, wr. Bewilligung für das Detailprojekt Trink- und Nutzwasserversorgungsanlage - Hochbehälter inkl. Druckerhöhungsanlage, am 03.03.2026, BHVBWA-2025-411348 .
- Energie AG Oberösterreich, wr. Bewilligung für die Errichtung einer Zufahrtsbrücke über die Vöckla zur Aschedeponie der Energie AG Timelkam bei Fluss-km 10,395 zwischen den Gst. Nr. 107/3 u. 1146/1, KG Timelkam, am 19.02.2026, BHVBWA-2025-345654 .
- Wassergenossenschaft Ziegelstadl-Röth, Abänderung der wr. Bewilligung durch Ausscheidung von Meliorationsflächen, am 03.02.2026, BHVBWA-2025-367074 .
- Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Straßenbau und Verkehr, Abt. Brücken- und Tunnelbau, wr. Bewilligung für die Generalsanierung inkl. Tragwerksverbreiterung der Klausbachbrücke, am 19.02.2026, BHVBWA-2025-408925 .
- Dr. Elisabeth Grabner, wr. Bewilligung für die Errichtung einer Steganlage auf dem Attersee-Gst. Nr. 1512/1 bzw. vor dem Ufer-Gst. Nr. 1400/4, KG Steinbach, am 05.02.2026, BHVBWA-2025-413841 .
- DI Wolfgang Lassy, wr. Bewilligung für die Errichtung einer Steganlage auf dem Attersee-Gst. Nr. 2717/1 bzw. vor dem Ufer-Gst. Nr. 1029/5, KG Litzlberg, Marktgemeinde Seewalchen a. A., am 05.02.2026, BHVBWA-2025-274788 .
- Gemeinde Pfaffing, wr. Bewilligung für die Ableitung von retendierten und vorgereinigten Oberflächenwässer aus dem Bereich der Siedlungserweiterung "Aufschließung Holzpoint", am 02.02.2026, BHVBWA-2017-458321 .
- Gemeinde Weißenkirchen im Attergau, Griesmayr GmbH, Zubau zum bestehenden Sägewerk, am 02.02.2026, BHVBBA-2026-4229 .
- Marktgemeinde Timelkam, Daxberger Reinhard, Erzeugung von Kleinhäusern, 03.02.2026, BHVBBA-2025-410401 .
- Land Oö, Abt. Straßenneubau und -erhaltung, wr. Überprüfung der im Projekt dargestellten Anlagenteile für die Oberflächenentwässerung aus dem Projektgebiet, sowie die Ableitung anfallender Niederschlagswässer, am 27.01.2026, BHVBWA-2021-386160 .
- BHVBWA-2021-238269 Kundmachung_Überprüfung_Vöcklabruck Bosniakisch-Österreichischer Kulturverein VB am 27.01.2026 .
- Gewässerbezirk Gmunden, wr. Bewilligung für die Herstellung der Durchgängigkeit der Vöckla bei Fluss-km 31,31 bis 31,70, am 05.02.2026, BHVBWA-2025-180553 .
- BHVBWA-2025-377861_8-Wie Kundmachung_Bewilligung_Gemeinde_Timelkam, Seiringer Mirjam u. Herbert, Errichtung e. EFH am 11.02.2026 .
- Christoph und Marion Schutti, Wiederverleihung für die Ableitung häuslicher Abwässer aus dem Objekt Tiefenweg 25, 4845 Regau, auf dem Gst. Nr. 1004/2, Oberkriech, Marktgemeinde Regau in den Steinbach, am 27.01.2026, BHVBWA-2025-56240 .
- BHVBWA-2019-44481_26-MP Kundmachung_Überprüfung_Attersee_am_Attersee Bienenhof Attersee am 09.02.2025 09.00 Uhr .
- Martin und Mathilde Steiner, wr. Bewilligung für die Ableitung der auf dem Gst. Nr. 1634/1, KG Manning anfallenden häuslichen Abwässer in den Scharedter Bach, am 27.01.2026, BHVBWA-2024-417278 .
- Wassergenossenschaft Fornach-Zaißen, wr. Bewilligung für die Hochbehälter und Ringleitung, am 02.02.2026, BHVBWA-2025-315428 .
- Wassergenossenschaft Ennsberg, wr. Bewilligung für die Errichtung eines neuen Hochbehälters und Anpassung des Schutzgebietes auf den Gst. Nr. 656/2 und 656/1, KG Pühret, am 02.02.2026, BHVBWA-2025-240129 .
- BHVBWA-2025-146749-5-Win Kundmachung_Bewilligung_Redlham Anpassung Schutzgebiet am 27.01.2026 .
- BHVBWA_2021-305726-21-Win Kundmachung_Bewilligung_Oberwang WG OBerwang am 27.01.2025 09.00 Uhr .
Bekanntmachungen Seveso
- Inspektion der Evonik Fibres GmbH gem. § 84k Abs. 6 GewO 1994 .
- Inspektion der Lenzing Aktiengesellschaft gem. § 84k Abs. 6 GewO 1994 .
- Kundmachung Strategische Umweltprüfung (SUP) Oö. Energieraumplanungsverordnung Teil 2 - Beschleunigungsgebiete Auflage des Planungsberichts (inklusive Umweltbericht) .
- Verordnung über die Höhe der Gebühr einer Hundemarke vom 27. Juni 2022 .
- Fundtiere - Kundmachung vom 25. November 2008 .
Hinweis AVG:
§41. (1) Die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung hat durch persönliche Verständigung der bekannten Beteiligten zu erfolgen. Wenn noch andere Personen als Beteiligte in Betracht kommen, ist die Verhandlung überdies an der Amtstafel der Gemeinde, durch Verlautbarung in der für amtliche Kundmachungen der Behörde bestimmten Zeitung oder durch Verlautbarung im elektronischen Amtsblatt der Behörde kundzumachen.
§42. (1) Wurde eine mündliche Verhandlung gemäß §41 Abs. 1 zweiter Satz und in einer in den Verwaltungsvorschriften vorgesehenen besonderen Form kundgemacht, so hat dies zur Folge, dass eine Person ihre Stellung als Partei verliert, soweit sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erhebt. Wenn die Verwaltungsvorschriften über die Form der Kundmachung nichts bestimmen, so tritt die im ersten Satz bezeichnete Rechtsfolge ein, wenn die mündliche Verhandlung gemäß § 41 Abs. 1 zweiter Satz und in geeigneter Form kundgemacht wurde.
(1a) Die Kundmachung im Internet unter der Adresse der Behörde gilt als geeignet, wenn sich aus einer dauerhaften Kundmachung an der Amtstafel der Behörde ergibt, dass solche Kundmachungen im Internet erfolgen können und unter welcher Adresse sie erfolgen. Sonstige Formen der Kundmachung sind geeignet, wenn sie sicherstellen, dass ein Beteiligter von der Verhandlung voraussichtlich Kenntnis erlangt.

