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Halloween - lustig schaurig!

In der Nacht zum 1. November wird es wieder für viele schaurig-schön, beim „Streiche spielen“ dürfen keinesfalls Personen gefährdet oder verletzt werden

In der Nacht zum 1. November wird es wieder für viele schaurig-schön. Halloween (abgeleitet von All Hallows’ Eve - Abend vor Allerheiligen am 1. November) steht bevor und Menschen ziehen verkleidet von Haus zu Haus und fordern "Süßes, sonst gibt‘s Saures". Damit jedoch am Morgen danach kein böses Erwachen droht, sollten auch beim Streichespielen gewisse Regeln eingehalten werden. Denn so mancher Streich wird schnell zur Straftat.

Beim „Streiche spielen“ dürfen keinesfalls Personen gefährdet oder verletzt werden.

Manche Maskeraden und dazugehörige, offen getragene Accessoires erschrecken. Wirklicher und vermeintlicher Spaß können oft nicht auseinanderhalten werden. Müll an Bahnanlagen verteilen, Bahnwände oder Schautafeln mit Farbe beschmieren, Busse und Züge beschädigen: All das sind keine Kavaliersdelikte, sondern Sachbeschädigungen und somit strafbar. Bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe drohen sogar, wenn Sachen beschädigt werden, die der öffentlichen Nutzung dienen, oder wenn der Schaden EUR 5.000 übersteigt.


Was viele nicht bedenken: Ein Halloween-Streich kann auch für diejenigen teuer werden, die „nur dabei sind“ und „nur zuschauen“ - denn dann handelt es sich möglicherweise um eine Beitragshandlung. In jedem Fall bedeutet das mindestens eine Geldstrafe, hinzu kommt die Schadenswiedergutmachung.

Eltern sollten sich zudem bewusst sein, dass sie bei missglückten Streichen ihrer Kinder haften können - entweder, weil sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben oder weil das Kind zu unreif ist. Am besten daher mit dem Kind vorab klären, was es darf und was nicht erlaubt ist.

Beim Maskieren verläuft die Grenze zwischen reinem Erschrecken und direkten Angriff fließend. Sofern man auf dem Weg zu oder von einer Veranstaltung öffentliche Verkehrsmittel nutzt, sollte man seine Accessoires in einer Tasche lassen oder verdeckt tragen. "Spielen Sie damit auch nicht herum. Andere könnten dies missverstehen."

 

Fühlen Sie sich bedroht oder wurden Zeugin/Zeuge einer Straftat, wählen Sie den Notruf unter 133.

 

Bei den meisten Halloween-Kostümen handelt es sich um eine „dunkle Verkleidung“. Es wird deshalb darauf hingewiesen, dass dunkle Kleidung in der Dämmerungs- und Nachtzeit von anderen Straßenbenützern (PKW, LKW, usw.) sehr schwer oder verspätet wahrgenommen werden. Damit es zu keinen Unfällen kommt, wäre eine Absicherung durch Begleitpersonen mit Taschenlampen bei Kindern eine Möglichkeit. Jugendliche und Erwachsene können sich ja selbstständig mit Taschenlampen ausrüsten.

Wenn es mit dem Lärmmachen und dem „Spaß“ in der Öffentlichkeit übertrieben wird, drohen für eine solche ungebührliche Lärmerregung und öffentliche Anstandsverletzung Geldstrafen bis zu jeweils EUR 360.

Einer fröhlichen Halloween-Nacht mit viel Grusel steht nichts im Wege, wenn beim Streiche spielen gewisse "Spielregeln" eingehalten werden, damit alle "Spaß" haben und niemand zu Schaden kommt.

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