Die Bezirkshauptmannschaften Oberösterreichs informieren Sie hier über wesentliche Fragen im Zusammenhang mit dem Führerschein.
Beachten Sie bitte, dass in Städten mit eigenem Statut oder in Gemeinden, in denen Landespolizeibehörden ihren Sitz haben, manche Aufgaben der Bezirkshauptmannschaften von der jeweiligen Landespolizeidirektion oder dem Magistrat wahrgenommen werden.
Für weitere Informationen klicken Sie auf einen der folgenden Punkte:
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Scheckkartenführerschein
Ab 1. März 2006 gibt es den Führerschein im Scheckkartenformat. Ab 19. Jänner 2013 werden EU-weit nur mehr befristete Scheckkartenführerscheine ausgegeben.
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Übungsfahrten
Es besteht die Möglichkeit, die Führerscheinausbildung mit einer berechtigten Begleitperson im privaten Rahmen durchzuführen. Übungsfahrten sind für alle Führerscheinklassen mit Ausnahme der Klasse A möglich.
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Mopedausweis (Führerscheinklasse AM)
Seit 1. September 2009 ist zum Lenken eines Mopeds ein Mopedausweis erforderlich. Ab 19. Jänner 2013 werden keine Mopedausweise mehr ausgegeben, sondern eine Lenkerberechtigung für die Klasse AM erteilt.
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Erwerb einer Lenkerberechtigung
Der Führerschein berechtigt zum Lenken von Kraftfahrzeugen der jeweiligen Kategorie auf Straßen mit öffentlichem Verkehr. Die Lenkberechtigung richtet sich also nach Klassen beziehungsweise Unterklassen.
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Führerschein für Menschen mit Beeinträchtigungen
Voraussetzung für die Erteilung einer Lenkberechtigung ist, dass die jeweilige Person zum Lenken des entsprechenden Kraftfahrzeuges auch gesundheitliche geeignet ist.
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Führerschein mit 17 (L17)
Die Führerscheinausbildung für die Klasse B kann bereits mit 15,5 Jahren begonnen und die praktische Fahrprüfung ab dem 17. Geburtstag abgelegt werden.
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Stufen-Führerschein der Klasse A
Ab 19. Jänner 2013 treten an Stelle der bisherigen Klasse A bzw. "Vorstufe A" die Klassen A1, A2 und A. Die Lenkberechtigung muss jeweils einzeln erworben werden.
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Umschreibung eines ausländischen Führerscheines
Ob ein im Ausland ausgestellter Führerschein in eine österreichische Lenkberechtigung umgeschrieben werden kann, hängt davon ab, in welchem Land diese Lenkberechtigung ausgestellt wurde.
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Umschreibung eines Heeresführerscheines
Der beim Bundesheer erworbene Heeresführerschein kann auf eine zivile Lenkberechtigung umgeschrieben werden. Dies ist maximal innerhalb eines Jahres nach Ende des Präsenzdienstes möglich.
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Duplikat eines Führerscheines
Mit der Ausstellung des neuen Führerscheins verliert der alte Führerschein seine Gültigkeit. Er ist der Behörde abzuliefern oder von der Behörde einzuziehen.
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Abnahme und Entzug
Die Behörde kann unter bestimmten Voraussetzungen die Entziehung der Lenkberechtigung verfügen.
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Alkohol am Steuer
Die Alkoholgrenzen bzw. die mit einer Überschreitung dieser Grenzen verbundenen Rechtsfolgen hängen von der Art des Führerscheins bzw. der Führerscheinklasse oder Unterklasse ab, die zum Lenken des jeweiligen Fahrzeuges berechtigt.
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EU und EWR Staaten
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Mindestalter Führerscheinprüfung
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Führerscheinklassen
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Beispiele für schwere Verstösse
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Fasching, Alkohol am Steuer
Die Alkoholkontrollen im Straßenverkehr finden in der Faschingszeit wieder verstärkt statt!
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