Unterbringung in Heimen
Die Hilfe in Form von stationären Einrichtungen kommt in Betracht, wenn der Pflegebedarf nicht (mehr) durch andere Hilfen, wie zum Beispiel Mobile Betreuung, Hauskrankenpflege, Kurzzeitpflege etc. abgedeckt werden kann.
Im Bezirk Vöcklabruck gibt es verschiedene Heimträger (Gemeinde, Sozialhilfeverband und private Träger). Heimübersicht Bezirk Vöcklabruck
Was kostet das?
Die Bewohner:innen leisten mit 80 % ihres Einkommens einen Beitrag zu den Kosten, 20 % verbleiben bei den Bewohner:innen als Taschengeld. Miet- und Pachteinnahmen, Ausschüttungen aus Wertpapieren, Depots, etc. stehen dem SHV zu 100% zu. Da dies nur in seltenen Fällen kostendeckend ist, werden die restlichen Kosten vom Sozialhilfeverband übernommen.
Wo stelle ich den Antrag?
Der Antrag kann direkt bei der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck, den Sozialberatungsstellen (SBS) des Sozialhilfeverbandes des Bezirkes oder der Gemeinde eingebracht werden.
Nach Einlangen des Antrags inkl. aller erforderlichen Unterlagen (Befunde, ärztlicher Fragebogen etc.) werden diese geprüft und anschließend wird der Heimplatz, bei Erfüllung der Voraussetzungen, vergeben bzw. Kostenübernahme bewilligt.
Besteht jedoch kein Bedarf wird der Antrag mit Bescheid abgewiesen. Bei Bedarfsänderung kann ein neuer Antrag gestellt werden.
Weiterführende Informationen
