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Anonymverfügung

Eine Anonymverfügung ist gesetzlich bei geringfügigeren Delikten vorgesehen, die häufig auftreten. Das ist vor allem im Straßenverkehr der Fall

Tacho von Auto

Quelle: pixabay

Was ist eigentlich eine Anonymverfügung?

Eine Anonymverfügung ist gesetzlich bei geringfügigeren Delikten vorgesehen, die häufig auftreten. Das ist vor allem im Straßenverkehr der Fall.

Gerade im Bereich der elektronischen Verkehrsüberwachung (Rotlichtverstößen, Geschwindigkeitsverstößen) sind geringere Übertretungen mit Anonymverfügung zu ahnden.

Eine Anonymverfügung bezeichnet das Delikt, Tatzeit, Tatort und ist an den Zulassungsbesitzer oder die Zulassungsbesitzerin gerichtet, weil dieser meistens auch selbst sein Kraftfahrzeug lenkt.

Weil man hier den tatsächlichen Lenker nicht weiß, bleibt diese Strafe anonym, das heißt sie wird nicht gespeichert, wie die anderen Verwaltungsstrafen.

Damit das auch so bleibt, muss diese vollständig und rechtzeitig richtig einbezahlt werden. Bitte geben Sie hier Acht auf die Zahlungsfrist, den Gesamtbetrag und eine genaue Angabe der Zahlungsreferenz. Nur wenn das alles passt, kann das automatisierte System die Zahlung erfassen und ist das erledigt.

Es kann aber auch sein, dass die Angaben in der Anonymverfügung nicht stimmen, weil man wirklich nicht selbst gefahren ist, ein Ablesefehler passiert ist oder sonst etwas nicht stimmt. Dann kann der Zulassungsbesitzer von der Einzahlung absehen. Ein Rechtsmittel ist hier nicht vorgesehen.
 

„Zahlen oder nicht zahlen“ – Das ist hier die Frage.
 

Viele stört es, wie sie dazu kommen, hier sich mit der Behörde befassen zu müssen. Naja, kurz gesagt: Der Staat sind wir alle, weshalb wir alle zusammenhelfen sollten, um zum Gelingen der Behördenarbeit und damit der Gemeinschaft beizutragen.

Ist der Zulassungsbesitzer der Meinung, dass die Anonymverfügung so nicht stimmt, zahlt er nicht und wird an ihn eine Lenkererhebung gerichtet, worauf er den Lenker oder eine weitere Auskunftsperson angeben muss. Dass man nicht mehr weiß wer gefahren ist, hilft hier leider nicht, weil man als Zulassungsbesitzer verpflichtet ist, nötigenfalls Aufzeichnungen dazu zu führen und immer wissen muss, wer wann gefahren ist.

 

Die Vorteile der Anonymverfügung sind

  • Weniger Verbrauch von Steuergeld, weil 
    • weniger staatliches Personal benötigt wird
    • automatisiert die Zahlungen verbucht werden
  • rasches und kostengünstiges Aussieben der noch weiter zu verfolgenden Übertretungen von den meisten geringfügigen Delikten
  • keine Vorstrafe
  • kein umfangreiches Verfahren notwendig

Nachteil der Anonymverfügung ist, dass oft nicht die tatsächlichen Lenker angegeben werden und nicht die Richtigen die Übertretungsfolge trifft. Das hat bei den geringfügigen Delikten der Gesetzgeber in Kauf genommen, weil sich der tatsächliche Lenker dann aber ohnehin gegenüber dem Zulassungsbesitzer rechtfertigen muss.
 

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr, Dienstag von 07:30 bis 17:00 Uhr
Nach telefonischer Vereinbarung sind Termine selbstverständlich auch am Montag- und Donnerstagnachmittag möglich.

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