Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck
4840 Vöcklabruck • Sportplatzstraße 1 - 3
Telefon (+43 7672) 702-0 • Fax (+43 7672) 702 2 73-399
E-Mail bh-vb.post@ooe.gv.at • www.bh-voecklabruck.gv.at

Landeswappen Oberöstereich

Winterreifenpflicht ab 1. November!

Jetzt wird’s wieder kälter und die Sommerbereifung härter und damit problematisch bei Bremsmanövern! Bei Unfällen drohen zivil- und strafrechtliche Konsequenzen. Die Versicherung wird womöglich leistungsfrei!

Auch wenn es noch nicht schneit. Mit Anfang November gelten die Winter-Regeln auf den Straßen Österreichs.

Der Lenker eines Kraftfahrzeuges der Klasse M1 (Pkw) oder N1 (Klein-Lkw bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse) oder eines vierrädrigen Leichtkraftfahrzeuges mit geschlossenem, kabinenartigem Aufbau („Mopedauto“) darf  von 1. November bis 15. April  bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen wie insbesondere Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis, dieses Fahrzeug nur in Betrieb nehmen, wenn an allen Rädern Winterreifen (für die Verwendung als Schnee- und Matschreifen oder als Schnee-, Matsch- und Eisreifen bestimmte Reifen mit entsprechender Profiltiefe) angebracht sind.

Für Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung mit einer über 3,5 t zulässigen Gesamtmasse gilt in diesem Zeitraum eine absolute – eine von den Fahrbahnverhältnissen unabhängige - Winterreifenpflicht.

 

Winterreifen müssen über eine M+S Kennzeichnung verfügen und mindestens 4 mm Profiltiefe aufweisen.

Wer bei solch winterlichen Fahrbedingungen ohne passende Reifen erwischt wird, muss mit einem Organmandat in Höhe von etwa 50 Euro rechnen. Werden andere Verkehrsteilnehmer durch die falsche Bereifung gefährdet, drohen bis zu 5.000 Euro Strafe.

Ein Unfall mit Sommerreifen auf winterlicher Fahrbahn zieht aber neben einer möglichen Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaft (etwa fahrlässige Körperverletzung oder Tötung) auch zivilrechtliche Konsequenzen nach sich (Schadenersatzpflichten). Es kann die Kaskoversicherung leistungsfrei werden oder die Haftpflichtversicherung gar Regress vom Versicherungsnehmer fordern.

Wir ersuchen Sie, Ihre Fahrweise an die Witterung anzupassen, den niedrigen Temperaturen entsprechend ein kühleres Gemüt im Straßenverkehr an den Tag zu legen und aufeinander Rücksicht zu nehmen.


Sie haben es in der Hand. Tragen Sie zur Sicherheit von uns allen bei!

Weiterführende Informationen

Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck • 4840 Vöcklabruck • Sportplatzstraße 1 - 3
Telefon (+43 7672) 702-0 • Fax (+43 7672) 702 2 73-399E-Mail bh-vb.post@ooe.gv.at

Standortlogo Oberösterreich