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Befristete Ausstellung von Scheckkartenführerscheinen seit 19.01.2013

Informationen zur Befristung von Führerscheinen ab 19.01.2013

Seit Jänner 2013 werden EU-weit nur mehr befristete Führerscheine ausgegeben. Ab diesem Zeitpunkt bekommt jede Österreicherin und jeder Österreicher nur mehr einen auf 15 Jahre befristeten Führerschein ausgestellt.

  • Seit 19.01.2013 ausgestelle Führerscheine der Klassen A oder B sind 15 Jahre gültig.
  • Bei der Erneuerung von Führerscheinen wird in Österreich keine Überprüfung des Gesundheitszustandes vorgenommen - auch nicht bei KFZ-Lenkerinnen und -Lenkern, die älter als 50 Jahre sind. Österreich setzt hier auf freiwillige Gesundheitschecks.
  • Ebenso sind keine zusätzlichen Auffrischungskurse für KFZ-Lenkerinnen und -Lenker, die älter als 50 Jahre sind, vorgesehen.

 

Jetzt umtauschen: Vom Papier zur praktischen Karte

Aufgrund der bevorstehenden Befristung erwarten die Führerscheinbehörden für Ende 2012 eine sehr hohe Zahl an Umtauschanträgen. Wer einen Umtausch plant und Wartezeiten vermeiden will, sollte daher bereits jetzt seinen Papierführerschein gegen die Karte umtauschen.

 

Alle bis 18.01.2013 ausgestellen Führerscheine (Papier- und Scheckkartenführerscheine) sind bis Anfang 2033 gültig, Führerscheine ab 19.01.2013 nur noch 15 Jahre. Bis spätestens Anfang 2033 müssen dann alle unbefristeten Führerscheine gegen befristete umgetauscht werden.

 

So einfach geht der Umtausch - nur einmal zur Behörde

  • Der Umtausch kann bei allen Führerscheinbehörden (Bezirkshauptmannschaften oder Bundespolizeidirektionen), unabhängig vom eigenen Wohnsitz, beantragt werden.
  • Mitzunehmen ist ein aktuelles Foto (entsprechend den Kriterien für ein Passfoto).
  • Die Gebühr beträgt 49,50 Euro.
  • Der neue Führerschein wird innerhalb von fünf Tagen per Post an jede gewünschte Adresse in Österreich zugestellt.

 

Mit dem künftigen regelmäßigen Dokumententausch und den dadurch stets aktuellen Fotos der Führerscheinbesitzer soll Fälschungen vorgebeugt und die Arbeit der Exekutive erheblich erleichtert werden. Die EU-Richtlinie schreibt einen Austausch des Dokuments im 10- oder 15-Jahres-Intervall vor. Österreich sichert sich mit 15 Jahren die maximale Gültigkeitsdauer.

 

Weitere Informationen zum Führerschein finden Sie unter:

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