Bezirkshauptmannschaft Ried
Parkgasse 1 • 4910 Ried im Innkreis
Telefon (+43 7752) 912-0 • Fax (+43 732) 7720 268399
E-Mail bh-ri.post@ooe.gv.at • www.bh-ried.gv.at

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Reisepass - Namensänderung

Änderungen des Namens können nur durch Ausstellung eines neuen Reisepasses vorgenommen werden.

Allgemeines:

Änderungen des Namens können nur mehr durch Ausstellung eines neuen Reisepasses vorgenommen werden. Den Antrag können Sie bei uns oder bei Ihrer Gemeinde - wenn diese ermächtigt ist Passanträge entgegenzunehmen - einbringen.

Die Ausstellung erfolgt zentral für ganz Österreich. Der Reisepass wird binnen fünf Tagen ab Antragstellung zugesandt.

Auf Wunsch kann auch ein Expresspass (Zustellung innerhalb von drei Tagen) oder ein Ein-Tages-Expresspass beantragt werden, der am nächsten Arbeitstag zugestellt wird.


Voraussetzungen:

Änderung der Personaldaten und gültiger Reisepass


Beizubringende Unterlagen: 

  • Reisepass
  • ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passkriterien (siehe weiterführende Informationen auf Help.gv.at) / der Datumsnachweis des Fotos ist bei der Beantragung vorzulegen!
  • Urkunde über Namensänderung (z. B. Heiratsurkunde)

 

Die für die Ausstellung erforderlichen Urkunden sind im Original oder als beglaubigte Abschrift mitzubringen.

 

Kosten:

75,90 Euro (Zustellung binnen fünf Tagen)
100 Euro (Expresspass: Zustellung binnen drei Tagen)
220 Euro (Zustellung am nächsten Arbeitstag)

 

Tausende Reisepässe verlieren pro Jahr ihre Gültigkeit. Vor allem in den Monaten März bis Juli wird es zu einem erhöhten Andrang in den Passämtern kommen. Wer eine Reise plant, sollte also rechtzeitig prüfen, ob sein Reisepass noch gültig ist.

Es empfiehlt sich vor jedem geplanten Urlaub zu kontrollieren, wie lange der Reisepass noch gültig ist, denn bei jeder Reise muss ein gültiges Reisedokument mitgeführt werden – auch bei Reisen in die EU-Staaten.

Folgende Punkte sind zu beachten, wenn Sie einen neuen Reisepass beantragen:

  • Die Reisepass-Beantragung ist bei jeder österreichischen Passbehörde (Magistrat oder Bezirkshauptmannschaft) unabhängig vom Wohnsitz möglich. Der neu ausgestellte Sicherheitsreisepass wird in ca. fünf Arbeitstagen an Ihre Wunschadresse per Post (RSb) zugestellt.
  • Vergessen Sie bitte nicht ein Passfoto, das den internationalen Kriterien entspricht (Informationen dazu unter www.bmi.gv.at/passbild) und bringen Sie Ihren derzeitigen Reisepass zur Antragstellung mit. Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien (siehe weiterführende Informationen unter www.help.gv.at) / der Datumsnachweis des Fotos ist bei der Beantragung vorzulegen! 
  • Folgende Gebühren sind zu entrichten: für Kleinkinder bis zwei Jahre ist der Reisepass gratis; der Pass für Kinder von zwei bis zwölf Jahren kostet 30,00 Euro; ein Pass für Personen ab zwölf Jahre kostet 75,90 Euro.

Weiterführende Informationen:

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 7:30 bis 12:00 Uhr, Dienstag von 7:30 bis 17:00 Uhr
Bitte beachten Sie: Außerhalb der Parteienverkehrszeiten (Kundenzeiten) ist ein Zutritt zum Amtsgebäude nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Bezirkshauptmannschaft Ried • Parkgasse 1 • 4910 Ried im Innkreis
Telefon (+43 7752) 912-0 • Fax (+43 732) 7720 268399E-Mail bh-ri.post@ooe.gv.at

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