Bezirkshauptmannschaft Ried
Parkgasse 1 • 4910 Ried im Innkreis
Telefon (+43 7752) 912-0 • Fax (+43 732) 7720 268399
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Information „Jugendschutz bei Veranstaltungen“

Der Jugendschutz ist in Oberösterreich im Oö. Jugendschutzgesetz landesgesetzlich geregelt.

Hier werden die wichtigsten Bestimmungen für Veranstaltungen sowie einige Tipps für die Einhaltung des Jugendschutzes angeführt.

Ausgehzeiten – ohne erwachsene Begleitperson:
unter 14 Jahren: 5 bis 22 Uhr
mit 14 und 15 Jahren:  5 bis 24 Uhr
ab 16 Jahren ohne zeitliche Begrenzung

Alkohol:
unter 16 Jahre sind Erwerb und Konsum von alkoholischen Getränken verboten
unter 18 Jahre gilt dieses Verbot für gebrannte alkoholische Getränke (auch in Mischgetränken, z.B. Alkopops).

Rauchen:
Unter 18 Jahre sind Erwerb und Konsum von Tabakerzeugnissen sowie von Wasserpfeifen (Shishas), E-Shishas und E-Zigaretten (samt den dafür notwendigen Stoffen) verboten.
Generelles Rauchverbot in Mehrzweckhallen, Festzelten und Schulgebäuden.
In Vereinsräumlichkeiten und im Auto gilt das Rauchverbot im Beisein von Kindern und Jugendlichen.

Veranstaltung - Einlass:

  • Alterskontrolle durch Vorzeigen eines Lichtbildausweises (z.B. SchülerInnen-, StudentInnen oder Lehrlingsausweis, 4youcard...)
  • Ausgabe eines altersentsprechenden Kontrollbandes durch den Veranstalter
  • über 18: grün; 16-17: gelb; unter 16: rot
  • Kontrolle von Taschen und Rucksäcken, um das Mitbringen von alkoholischen Getränken zu unterbinden
  • Einsatz eines freundlichen, aber bestimmten Ordnungsdienstes (auch weibliches Personal ist empfehlenswert)
  • Einsatz von One-Way-Tickets: Bei Verlassen des Festes ist kein erneuter Eintritt möglich

Während der Veranstaltung:

  • Aushang der Jugendschutzbestimmungen im Eingangs-, Kassen- und Schankbereich
  • Attraktivierung eines früheren Veranstaltungsbeginns, z.B. durch Reduzierung des Eintrittspreises oder durch Ausgabe eines Gutscheins ...
  • Durchsagen über Lautsprecheranlage über das Ende der Ausgehzeiten
  • Verständigung der Eltern von betrunkenen Jugendlichen, um diese abzuholen
  • Sichtbare Präsenz von Ordnerdienst/Security/PolizeibeamtInnen
  • Schulung bzw. Information des gesamten Personals bezüglich Jugendschutzbestimmungen,
  • Keinen Alkohol an betrunkene Jugendliche ausschenken

Weiterführende Informationen

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