Bezirkshauptmannschaft Ried
Parkgasse 1 • 4910 Ried im Innkreis
Telefon (+43 7752) 912-0 • Fax (+43 732) 7720 268399
E-Mail bh-ri.post@ooe.gv.at • www.bh-ried.gv.at

Landeswappen Oberöstereich

Hochzeitsschießen

Beim Hochzeitsschießen sind die Bestimmungen des Oö. Polizeistrafgesetzes bzw. des Pyrotechnikgesetzes zu beachten.

Welche Vorgehensweise einzuhalten bzw. ob eine Bewilligung bei der Bezirkshauptmannschaft zu beantragen ist, ist abhängig vom verwendeten Schießmaterial.

Nähere Informationen zu den Bestimmungen erhalten Sie im Merkblatt Hochzeitsschießen!

Weiterführende Informationen

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 7:30 bis 12:00 Uhr, Dienstag von 7:30 bis 17:00 Uhr
Bitte beachten Sie: Außerhalb der Parteienverkehrszeiten (Kundenzeiten) ist ein Zutritt zum Amtsgebäude nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Bezirkshauptmannschaft Ried • Parkgasse 1 • 4910 Ried im Innkreis
Telefon (+43 7752) 912-0 • Fax (+43 732) 7720 268399E-Mail bh-ri.post@ooe.gv.at

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