Bezirkshauptmannschaften Grieskirchen und Eferding
Manglburg 14 • 4710 Grieskirchen
Telefon (+43 7248) 603-0 • Fax (+43 732) 7720-264399
E-Mail bh-gr-ef.post@ooe.gv.at • www.bh-eferding.ooe.gv.at

Landeswappen Oberöstereich

Identitätsausweis im Ausland verloren oder gestohlen

Nach der Rückkehr nach Österreich ist bei Diebstahl oder Verlust die mündliche Bekanntgabe gegenüber der Behörde bei Antragstellung ausreichend.

Nach der Rückkehr nach Österreich ist bei Diebstahl oder Verlust des Identitätsausweises ist die mündliche Bekanntgabe gegenüber der Behörde bei Antragstellung ausreichend.

 

Zuständige Behörde:

  • Bezirkshauptmannschaft
  • Bundespolizeidirektion in den Städten Linz, Wels und Steyr

Mitzubringende Dokumente:

  • Diebstahls- oder Verlustanzeige, die in Österreich erstattet wurde
  • Antragsformular (liegt bei der Behörde auf und wird gemeinsam mit der Behörde ausgefüllt)
  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde
  • amtlicher Lichtbildausweis oder ein/e IdentitätszeugIn
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
  • ein Passbild (Hochformat ca. 4 x 5 cm)

Gebühren:

  • 61,50 Euro

Diese Gebühr stellt eine Pauschalgebühr dar und beinhaltet auch sämtliche Gebühren für Beilagen, so dass außer den angeführten 61,50 Euro keine weiteren Gebühren zu entrichten sind.

 

Bezirkshauptmannschaften Grieskirchen und Eferding • Manglburg 14 • 4710 Grieskirchen
Telefon (+43 7248) 603-0 • Fax (+43 732) 7720-264399E-Mail bh-gr-ef.post@ooe.gv.at

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