Hausordnung
Bekanntmachungen
Verordnungen
Kundmachungen der Anlagenabteilung
Kundmachungen der Anlagenabteilung
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24. Februar 2026, 08:30 Uhr, Andreas und Verena Spachinger, Fraham
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thermische Grundwassernutzung für Heizzwecke -
wasserrechtliche Bewilligung -
24. Februar 2026, 10:00 Uhr, Manuela Spachinger, Fraham
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thermische Grundwassernutzung für Heizzwecke -
wasserrechtliche Bewilligung -
03. März 2026, 08:30 Uhr, Günter Mittermayr, Prambachkirchen
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a) Einleitung nicht verunreinigter Niederschlagswässer in den
Eschlbach; wasserrechtliche Bewilligung
b) Einleitung vorgereinigter betrieblicher Abwässer in den Eschlbach;
Erlöschen des Wasserbenutzungsrechtes -
03. März 2026, 10:30 Uhr, Marktgemeinde Prambachkirchen, Prambachkirchen
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Ableitung der Regenwässer aus den Parkplätzen beim
Freibad über ein Versickerungsbecken in den Prambach;
wasserrechtliche Bewilligung -
03. März 2026, 13:30 Uhr, Land Oberösterreich, Direktion Straßenbau und Verkehr, Abteilung Straßenneubau und -erhaltung, Fraham
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Ableitung von Niederschlagswässern aus der L531 Schartnerstraße,
Straßenkilometer 13,85 bis 14,1, in den Planbach –
wasserrechtliche Überprüfung -
03. März 2026, 15:00 Uhr, Stadtgemeinde Eferding, Eferding
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Ableitung von Niederschlagswässern aus der B130
Nibelungenstraße Gemeindestraße in den Sandbach –
wasserrechtliche Überprüfung -
18. März 2026, 08:30 Uhr, Wasserversorgung Hörmannsedt, Hartkirchen
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Stadlbauer Bernhard, 4081 Hartkirchen;
Aichinger-Haderer Eva, 4081 Hartkirchen;
Mrazek Michael und Mrazek-Scherfler Brigitte, 4081 Hartkirchen;
Mair Klaus, 4082 Aschach an der Donau;
Knogler Pia und Olbrich Peter, 4081 Hartkirchen;
Niederhumer Dieter, Mag., 4020 Linz;
Wasserentnahme aus einer Quelle auf Gst. Nr. 1850/3, KG Schaumberg,
zur Trink- und Nutzwasserversorgung der Liegenschaften auf den
Gst. Nr. 1846/1, 1871, 1751/3, 1756/9, 1756/8, 1756/10, je KG Schaumberg;
neuerliche Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung
Verlautbarungen der Verordnungen von Schulsprengel - Neue Mittelschulen im Bezirk
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Alkoven .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Aschach/D. .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Technischen Neuen Mittelschule Eferding-Nord .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Sportmittelschule Eferding-Süd .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Hartkichen .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Prambachkirchen .
Hinweis AVG:
§41. (1) Die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung hat durch persönliche Verständigung der bekannten Beteiligten zu erfolgen. Wenn noch andere Personen als Beteiligte in Betracht kommen, ist die Verhandlung überdies an der Amtstafel der Gemeinde, durch Verlautbarung in der für amtliche Kundmachungen der Behörde bestimmten Zeitung oder durch Verlautbarung im elektronischen Amtsblatt der Behörde kundzumachen.
§42. (1) Wurde eine mündliche Verhandlung gemäß §41 Abs. 1 zweiter Satz und in einer in den Verwaltungsvorschriften vorgesehenen besonderen Form kundgemacht, so hat dies zur Folge, dass eine Person ihre Stellung als Partei verliert, soweit sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erhebt. Wenn die Verwaltungsvorschriften über die Form der Kundmachung nichts bestimmen, so tritt die im ersten Satz bezeichnete Rechtsfolge ein, wenn die mündliche Verhandlung gemäß § 41 Abs. 1 zweiter Satz und in geeigneter Form kundgemacht wurde.
(1a) Die Kundmachung im Internet unter der Adresse der Behörde gilt als geeignet, wenn sich aus einer dauerhaften Kundmachung an der Amtstafel der Behörde ergibt, dass solche Kundmachungen im Internet erfolgen können und unter welcher Adresse sie erfolgen. Sonstige Formen der Kundmachung sind geeignet, wenn sie sicherstellen, dass ein Beteiligter von der Verhandlung voraussichtlich Kenntnis erlangt.
Weiterführende Informationen
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BH Eferding: Kundmachung: gemäß §§ 13, 41 und 42 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 - AVG
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