Hausordnung
Bekanntmachungen
Weiterführende Informationen
- Strategische Umweltprüfung (SUP) Oö. Energieraumplanungsverordnung Teil 2 - Beschleunigungsgebiete Auflage des Planungsberichts (inklusive Umweltbericht) .
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Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 25 Zustellgesetz
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Văduva Cătălin-Nicolae, geb. 01.05.2003
Ein behördlicher Bescheid vom 03.11.2025 liegt für Sie im 1. Stock, Zi. 104 zur persönlichen Abholung, während der Kundenzeiten, bereit.
Wir ersuchen Sie ehestmöglich, um Entgegennahme des Schriftstücks.
Falls Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, gilt das Schreiben gem. § 25 Abs. 1 Zustellgesetz nach zwei Wochen als erfolgreich zugestellt.
Verordnungen
Kundmachungen der Anlagenabteilung
Kundmachungen der Anlagenabteilung
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25. November 2025, 08:30 Uhr, Janine Celebic, Alkoven
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Änderung der genehmigten Betriebsanlage
in Alkoven;
– gewerbebehördliche Genehmigung -
25. November 2025, 09:00 Uhr, via donau Österreichische Wasserstraßen Gesellschaft mbH
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Räumung/Baggerung und Verklappung von Feinsedimenten entlang der Donau;
- wasserrechtliche Bewilligung
- naturschutzrechtliche Bewilligung -
27. November 2025, 08:30 Uhr, Mag. Wolfgang und Ulrike Holzinger, 4070 Fraham
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Grundwasserentnahme aus einem artesischen Brunnen
zur Versorgung der Anwesen Simbach 7, 11 und 13 mit Trink- und Nutzwasser;
1. Änderung der Wasserversorgungsanlage
2. Anpassung des Schutzgebietes an den Stand der Technik
wasserrechtliche Bewilligung -
27. November 2025, 13:30 Uhr, LINZ STROM GAS WÄRME GmbH, Alkoven
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Errichtung einer Biomasse-Nahwärmeanlage in Alkoven,
- gewerbebehördliche Genehmigung -
11. Dezember 2025, 08:30 Uhr, Donauschlinge GmbH, 4020 Linz
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Riverresort Donauschlinge Fischbeckenanlage,
Schlögen 2, 4083 Haibach an der Donau;
- wasserrechtliche Bewilligung
- naturschutzrechtliche Bewilligung -
15. Dezember 2025, 08:30 Uhr, Sportverein Sparkasse Aschach/Donau, Aschach/D.
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Errichtung von zwei Boulebahnen sowie eines Unterstandes
auf Gst. Nr. 3/7, KG Aschach, im Hochwasserabflussbereich der Donau -
wasserrechtliche Bewilligung -
15. Dezember 2025, 10:15 Uhr, Mihai und Denisa Sipos, Fraham
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Errichtung von Anlagen im Hochwasserabflussbereich des
Dachsbergerbaches samt Kompensationsmaßnahmen–
wasserrechtliche Überprüfung
Verlautbarungen der Verordnungen von Schulsprengel - Neue Mittelschulen im Bezirk
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Alkoven .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Aschach/D. .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Technischen Neuen Mittelschule Eferding-Nord .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Sportmittelschule Eferding-Süd .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Hartkichen .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Prambachkirchen .
Hinweis AVG:
§41. (1) Die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung hat durch persönliche Verständigung der bekannten Beteiligten zu erfolgen. Wenn noch andere Personen als Beteiligte in Betracht kommen, ist die Verhandlung überdies an der Amtstafel der Gemeinde, durch Verlautbarung in der für amtliche Kundmachungen der Behörde bestimmten Zeitung oder durch Verlautbarung im elektronischen Amtsblatt der Behörde kundzumachen.
§42. (1) Wurde eine mündliche Verhandlung gemäß §41 Abs. 1 zweiter Satz und in einer in den Verwaltungsvorschriften vorgesehenen besonderen Form kundgemacht, so hat dies zur Folge, dass eine Person ihre Stellung als Partei verliert, soweit sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erhebt. Wenn die Verwaltungsvorschriften über die Form der Kundmachung nichts bestimmen, so tritt die im ersten Satz bezeichnete Rechtsfolge ein, wenn die mündliche Verhandlung gemäß § 41 Abs. 1 zweiter Satz und in geeigneter Form kundgemacht wurde.
(1a) Die Kundmachung im Internet unter der Adresse der Behörde gilt als geeignet, wenn sich aus einer dauerhaften Kundmachung an der Amtstafel der Behörde ergibt, dass solche Kundmachungen im Internet erfolgen können und unter welcher Adresse sie erfolgen. Sonstige Formen der Kundmachung sind geeignet, wenn sie sicherstellen, dass ein Beteiligter von der Verhandlung voraussichtlich Kenntnis erlangt.
Weiterführende Informationen
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BH Eferding: Kundmachung: gemäß §§ 13, 41 und 42 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 - AVG
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Hier finden Sie Informationen, zu unseren Amtsstunden, zum Parteienverkehr und wie Sie mit uns in Verbindung treten können.

