Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck
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Versickerung von Niederschlagswässern

Aus wasserwirtschaftlicher Sicht müssen Niederschlagswässer aus befestigten Flächen, sofern sie nicht oder nur geringfügig verunreinigt sind (z.B. von Dachflächen), dem natürlichen ober- und unterirdischem Abflussgeschehen überlassen werden (Versickerung). Sofern eine Einwirkung auf die Beschaffenheit dieser Wässer nicht erfolgt, kann dies ohne wasserrechtliche Bewilligung erfolgen.

 

Bei der Versickerung von Niederschlagswässern aus dem Bereich von Straßen und Parkplätzen ab einem gewissen Belastungsgrad geht man von einer Einwirkung auf deren Beschaffenheit - also von einer Verunreinigung - aus. Die Niederschlagswässer dürfen in diesen Fällen erst nach entsprechender Vorreinigung versickert werden. Eine solche Vorreinigung stellen z.B. Sickermulden mit einer Humusschicht dar. Für die Errichtung solcher Anlagen ist eine wasserrechtliche Bewilligung erforderlich.

 

Benötigte Unterlagen:

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr, Dienstag von 07:30 bis 17:00 Uhr
Nach telefonischer Vereinbarung sind Termine selbstverständlich auch am Montag- und Donnerstagnachmittag möglich.

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