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Information zur Geflügelhaltung in Gebieten mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko

Chicken

Quelle: Pixabay

Die Aviäre Influenza (Geflügelpest, Vogelgrippe) ist eine akute, hochansteckende, fieberhaft 
verlaufende Viruserkrankung der Vögel. Hochempfänglich für das Virus sind Hühner, Puten 
und zahlreiche wildlebende Vogelarten. Enten, Gänse und Tauben erkranken entweder kaum oder zeigen keine Symptome, sind aber für die Erregerverbreitung von Bedeutung. Im aktuellen Seuchengeschehen sind Erkrankungen nach Infektionen mit H5N1 in Europa 
beim Menschen bis jetzt nicht nachgewiesen worden. 

 

Um den Geflügelbestand zu schützen, wurde das gesamte Bundesgebiet als Gebiet mit 
erhöhtem Geflügelpest-Risiko
festgelegt. Es sind daher von den Geflügelhalterinnen und - haltern bestimmte Maßnahmen umzusetzen.  

 

Pflichten der Tierhalterinnen und Tierhalter in Gebieten mit erhöhtem Geflügelpest–Risiko: 

 

  • Enten und Gänse sind so von anderen Vögeln getrennt zu halten, dass ein direkter und indirekter Kontakt ausgeschlossen ist 
  • Geflügel wird durch Netze, Dächer oder horizontal angebrachte Gewebe vor dem  Kontakt mit Wildvögeln geschützt oder  
  • Die Fütterung und Tränkung muss im Stallinnenbereich oder einem Unterstand erfolgen. Die Ausläufe müssen in diesem Fall gegen Oberflächengewässer, an denen sich wildlebende Wasservögel aufhalten können, ausbruchsicher abgezäunt sein. 
  • Die Tränkung darf nicht mit Oberflächenwasser erfolgen, zu dem Wildvögel Zugang haben. 
  • Die Reinigung und Desinfektion der Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften hat mit besonderer Sorgfalt zu erfolgen 

 

Jeder Verdacht auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Erreger der Geflügelpest ist bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde anzuzeigen.  

 

Im Risikogebiet gelten außerdem besondere Meldepflichten:  
Abfall der Futter- und Wasseraufnahme von mehr als 20% 
Abfall der Eierproduktion um mehr als 5% 
Erhöhte Sterblichkeitsrate (höher als 3% in einer Woche)  

 

Bei unklaren Gesundheitsproblemen in Geflügelbetrieben sollte unbedingt eine tierärztliche Untersuchung erfolgen.  

 

Die verpflichtende Meldung von tot aufgefundenen wildlebenden Wasservögeln und 
Greifvögeln bei der örtlich zuständigen Veterinärbehörde (Amtstierarzt/Amtstierärztin) ist 
ebenfalls für die Früherkennung wichtig. 

 

Abschließend wird darauf hingewiesen, dass die Haltung von Geflügel grundsätzlich bei der 
zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden ist.  

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr, Dienstag von 07:30 bis 17:00 Uhr
Nach telefonischer Vereinbarung sind Termine selbstverständlich auch am Montag- und Donnerstagnachmittag möglich.

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