Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck
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Tag der Umwelt

Weltweit wird am 5. Juni jährlich der „Tag der Umwelt“ gefeiert, der auf die Bedeutung unserer Umwelt aufmerksam machen soll.

Zerbrochene Glaskugel mit Baum als Inhalt

Quelle: pixabay, ejaugsburg

Weltweit wird am 5. Juni jährlich der „Tag der Umwelt“ gefeiert, der auf die Bedeutung unserer Umwelt aufmerksam machen soll. Etabliert wurde der Weltumwelttag erstmals im Jahr 1972. In den letzten Jahren hat das Thema Umweltschutz – insbesondere Klimaschutz – mehr und mehr an Bedeutung gewonnen.
 

Was bedeutet Umweltschutz?

Umweltschutz ist ein Sammelbegriff für die Gesamtheit der Maßnahmen die dem Schutz der Umwelt und der Gesundheit der Menschen erhalten. Die größten Herausforderungen sind aktuell die globale Erwärmung (Klimaschutz), Luftverschmutzung und die Verschmutzung der Meere (Gewässerschutz).
 

Die Bezirkshauptmannschaft und Umweltschutz?

Was viele vermutlich nicht wissen, ist das der Bezirkshauptmannschaft im Zusammenhang mit Umweltschutz eine wesentliche Rolle zukommt:

Als Bezirkshauptmannschaft sind wir mit der Vollziehung unterschiedlichster, umweltrechtlicher Vorschriften betraut.

Betriebsanlagen, also Firmen und Fabriken, die Menschen oder Umwelt gefährden können, dürfen nur mit Genehmigung der Behörde und unter Vorschreibung von Auflagen errichtet und betrieben werden. Die Bezirkshauptmannschaft wickelt diese Verfahren ab. Wir ziehen Sachverständige bei, die die Emissionen (wie Lärm, Luftverunreinigungen, etc.) dieser Anlagen prüfen und tragen Sorge, dass Nachbarn und Umwelt geschützt werden. Manche Betriebsanlagen, von denen besondere Gefahren ausgehen oder deren Produktionskapazität eine gesetzlich festgelegte Schwelle überschreiten, unterliegen einem besonderen Überprüfungsregime. Diese Anlagen nennt man IPPC-Anlagen. Bei diesen Anlagen wird noch einmal zusätzlich ein besonderes Augenmerk auf Luft, Boden, Wasser und Lärm gelegt und gesonderte Überprüfungen, sogenannte „Umweltinspektionen“ durchgeführt.

Das Wasserrechtsgesetz schützt unser Wasser. Sauberes Wasser ist unser wichtigstes Gut. Die Reinhaltung der Gewässer ist somit eine der wichtigsten Aufgaben! Aus diesem Grund bedürfen Maßnahmen, welche Auswirkungen auf Grund- oder Oberflächenwässer haben können, einer Bewilligung der Bezirkshauptmannschaft als Wasserrechtsbehörde. In diesem Verfahren werden ebenfalls Sachverständige beigezogen, die die Auswirkungen der Maßnahmen beurteilen um den Schutz der Umwelt zu garantieren.
Jeden Menschen trifft die Verpflichtung, Gewässergefährdungen zu vermeiden und unser Wasser rein zu halten. In diesem Zusammenhang kann die Wasserrechtsbehörde Anordnungen treffen und Maßnahmen setzen, um die Gefahr einer Verunreinigung hintanzuhalten.

Als Forstbehörde ist es Aufgabe der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck, den Wald zu schützen und zu erhalten. Wald dient als Lebensraum für viele Tier- und Pflanzenarten, der Gewinnung des Rohstoffes Holz und der Erholung für jedermann. Die Filter- und Speicherwirkung des Waldes ist für unser Trinkwasser wesentlich, als Sauerstoffproduzent ist der Wald auch für den Klimaschutz von Bedeutung. Die Forstbehörde schützt den Waldbestand und den Waldboden. So sind Beispielsweise Fällungen ab einer gewissen Flächengröße nur mit Bewilligung der Behörde zulässig. Die Bezirkshauptmannschaft verfügt außerdem über einen eigenen Forstdienst. Dabei handelt es sich um forsttechnische Sachverständige, die in den Wäldern des Bezirkes die behördliche Forstaufsicht wahrnehmen und den Waldeigentümern gerne beratend zur Seite stehen. Das Hauptaugenmerk liegt dabei derzeit auf der Bekämpfung des Borkenkäfers.

Die Bearbeitung vieler anderer Umwelt- und Naturschutzthemen wird von MitarbeiterInnen der Bezirkshauptmannschaft wahrgenommen. So sind zum Beispiel das Jagd- und Fischereirecht, aber auch der Natur-, Landschafts- und Artenschutz wesentliche Fachgebiete, um den nachhaltigen Umgang mit unserer Umwelt zu gewährleisten.

Für die Menschen. Für die Umwelt.
Wir haben nur diesen einen Planeten. Deswegen sollten wir besonders auf ihn achten!

 

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